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Thema: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

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    Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister

    Es ist ein großer Erfolg für die Initiative „Dritte Option“: Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass es für intersexuelle Menschen im Geburtenregister zukünftig einen eigenen Eintrag beim Geschlecht geben soll. Intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
    Da wird psychisch Kranken, die etwa 0,1% der Bevölkerung ausmachen, das Privileg zugestanden, ein nachweisbar nicht existierendes drittes Geschlecht in ihrem Ausweis einzutragen. Angesichts der Verleugnung bestehender wissenschaftlicher Tatsachen, denn es gibt nur zwei Geschlechter beim Menschen, kann man sich nur noch an den Kopf packen. Es soll in der esoterischen Transgenderwelt noch dutzende weitere Geschlechter geben. Mal sehen, wenn die vom Bundesverfassungsgericht anerkannt werden.
    Geändert von Querfront (08.11.2017 um 10:50 Uhr)

  2. #2
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Bundesverfassungsgesetz fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Ein Meilenstein der Verschwulung, egal mit welcher Begründung. Eine logische Konsequenz des fortschreitenden Liberalismus, die Befreiung des Individuums von seinem Geschlecht.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Bundesverfassungsgesetz fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Zeit fuer Rollaeden runter - Durchladen und entsichern.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: Bundesverfassungsgesetz fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Der Irrsinn ist grenzenlos! Es wird Zeit, dass man sich von dieser verblödeten Bande in den Ämtern löst und eine eigene Staatlichkeit auf deutschem Boden gründet, die dem Gebot des gesunden Menschenverstandes folgt und sich nicht auf das Niveau von Narren herablässt.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Zitat Zitat von Querfront Beitrag anzeigen
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    Da wird psychisch Kranken, die etwa 0,1% der Bevölkerung ausmachen, das Privileg zugestanden, ein nachweisbar nicht existierendes drittes Geschlecht in ihrem Ausweis einzutragen. Angesichts der Verleugnung bestehender wissenschaftlicher Tatsachen, denn es gibt nur zwei Geschlechter beim Menschen, kann man sich nur noch an den Kopf packen. Es soll in der esoterischen Transgenderwelt noch dutzende weitere Geschlechter geben. Mal sehen, wenn die vom Bundesverfassungsgericht anerkannt werden.
    Wie peinlich, ich hab mich in der Strangüberschrift verschrieben. Es muss natürlich "Bundesverfassungsgericht" heißen.

    Leider lässt sich das nicht durch mich nicht mehr ändern.

  6. #6
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    Standard AW: Bundesverfassungsgesetz fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Hallo,

    na da wird der Zöllner in Bangkok, Abu Dhabi oder sonstwo staunen, was für ein Geschlecht da im Paß steht

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  7. #7
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Liebe Leute, ihr verwechselt hier Intersexualität mit Transsexualität!

    Schreibt ein beliebtes Lexikon im Interwebs:
    Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Die Intersexualität wird den sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen (engl. disorders of sex development, DSD) zugerechnet.

    Die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus.

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    Das ist schon was anderes als ein plüschologisches Problem, sich als "im falschen Körper" odgl. zu fühlen, wobei es freilich Schnittmengen gibt.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Liebe Leute, ihr verwechselt hier Intersexualität mit Transsexualität!

    Schreibt ein beliebtes Lexikon im Interwebs:
    Für die echten Intersexuellen, gibt es innerhalb des dualen Geschlechtersystems pragmatische Lösungen, die allerdings nicht jede Unwägbarkeit berücksichtigen können. Eine Intersexuelle Frau(außen Frau, innen XY-Chromosom) kann z.B. kein Profisportler werden oder keine Kinder bekommen. Das ist halt so. Trotzdem können diese Menschen ein erfülltes Leben haben.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Was bin ich froh, dass das BFG sonst keine Probleme hat, aber die Zeit, sich um so etwas zu kümmern. Mir wäre es lieber, die würden feststellen, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ungültig ist, weil der BT gar nicht beschlussfähig war (mangels erforderlicher Anzahl von Abgeordneten)
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister.

    Zitat Zitat von Querfront Beitrag anzeigen
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    Da wird psychisch Kranken, die etwa 0,1% der Bevölkerung ausmachen, das Privileg zugestanden, ein nachweisbar nicht existierendes drittes Geschlecht in ihrem Ausweis einzutragen. Angesichts der Verleugnung bestehender wissenschaftlicher Tatsachen, denn es gibt nur zwei Geschlechter beim Menschen, kann man sich nur noch an den Kopf packen. Es soll in der esoterischen Transgenderwelt noch dutzende weitere Geschlechter geben. Mal sehen, wenn die vom Bundesverfassungsgericht anerkannt werden.
    Nein, es geht hier nicht um psychisch Kranke, sondern um Menschen, die beiderlei Geschlecht haben bzw. deren Geschlecht nicht eindeutig zuzuordnen ist, die sogenannten Zwitter.

    Las ich hier:

    ...Schätzungen des Ethikrats zufolge leben in Deutschland 80.000 Intersexuelle. Bei ihnen lassen sich die bestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane nicht eindeutig zuordnen. Früher war meistens von „Zwittern“ die Rede, das wird aber von manchen als diskriminierend empfunden.

    Betroffene, deren Eltern versucht haben, nach der Geburt mit einer Operation Klarheit zu schaffen, leiden darunter oft ein Leben lang...


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