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Da wird psychisch Kranken, die etwa 0,1% der Bevölkerung ausmachen, das Privileg zugestanden, ein nachweisbar nicht existierendes drittes Geschlecht in ihrem Ausweis einzutragen. Angesichts der Verleugnung bestehender wissenschaftlicher Tatsachen, denn es gibt nur zwei Geschlechter beim Menschen, kann man sich nur noch an den Kopf packen. Es soll in der esoterischen Transgenderwelt noch dutzende weitere Geschlechter geben. Mal sehen, wenn die vom Bundesverfassungsgericht anerkannt werden.Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister
Es ist ein großer Erfolg für die Initiative „Dritte Option“: Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass es für intersexuelle Menschen im Geburtenregister zukünftig einen eigenen Eintrag beim Geschlecht geben soll. Intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.