Zumal diese Geschlecht ja auch nur als anders als Mann oder Frau definiert ist, also nur als Sammelbegriff für Abnormal gelten kann. Konsequenterweise sollte dann Abnormal die amtliche Bezeichnung im Geburtrenregister sein.
Intersexualität ist also eine physische Krankheit und Transsexualität eine psychische Krankheit. Beides ist abnormal, wobei letzteres behandelt werden kann und sollte. Die Genderlehrstühle sollten sofort geschlossen und deren Inhaber in die Geschlossene eingesperrt werden.