Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
Das Attentat an dem Herrn von Rath war die Tat eines Einzelnen - möglicherweise im Auftrag einer kriminellen Vereinigung.
Für die Strafverfolgung waren die französischen Justizbehörden zuständig. Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass auch das damalige deutsche Recht keine kollektive Bestrafung von Tatunbeteiligten kannte.
Und?
Die Deutschen heutzutage haben auch nichts mit Völkermord zu schaffen, eben so wenig im zweiten Weltkrieg Kinder, Alte und Frauen, was selbst Du in anderen Diskussionen versucht hast, mit einer Art "Kollektivschuld" zu erklären, deine Argumentation ist genau aus diesem Grunde für die Katz.