Ein Kollege meinte, dass er bei Kartenzahlung mit Unterschrift das Kleingedruckte durchstreicht. Da steht grob drin, dass der Verkäufer wie zB. Tankstellen oder Supermärkte bei ungedeckten Konten eine externe Firma beauftragt sich die Kohle bei den Kunden zu holen, was für den Kunden in der Regel hohe Bearbeitungsgebühren bedeutet.
Dieses Kleingedruckte streicht er durch, aber unterschreibt dann den Beleg trotzdem. Er meinte, wenn es mal Probleme bei der Zahlung geben sollte, dann soll das betreffende Geschäft sein Ansprechpartner sein und nicht eine Drittfirma.
Kennt sich da wer aus mit? Bringt es was diese Passagen durchzustreichen? Kann es mir eigentlich nicht vorstellen, aber bin da juristisch überfragt.