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Thema: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

  1. #1
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    ojehh Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Direktion, Vorstand, Geschäftsführung.

    Wer ist wer, und was macht was ?

    Hier einmal ein interessanter Bericht über das Gehalt
    und versteckte Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers :
    Verdient ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer beispielsweise 300.000 Euro pro Jahr
    und eine Gehaltsstudie weist für ihn ein maximales Geschäftsführergehalt von 250.000 Euro aus,
    würde das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 50.000 Euro unterstellen.

    Folge: Der unangemessene Teil des Geschäftsführergehalts würde dem Einkommen der GmbH
    wieder zugerechnet werden und der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
    müsste die 50.000 Euro im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Kapitalertrag erfassen.
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    Interessanter Bericht, und wert, komplett gelesen zu werden !


    Ergo scheinen 20'000 €-Gehälter im Monat unauffällig bzw. unverdächtig
    weil sie im üblichen Rahmen lägen.

    Und man soll dem Finanzbeamten erzählen, daß man über besondere Fähigkeiten
    verfüge, welche ein höheres Einkommen rechtfertigten ..
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  2. #2
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Direktion, Vorstand, Geschäftsführung.

    Wer ist wer, und was macht was ?

    Hier einmal ein interessanter Bericht über das Gehalt
    und versteckte Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers :

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    Interessanter Bericht, und wert, komplett gelesen zu werden !


    Ergo scheinen 20'000 €-Gehälter im Monat unauffällig bzw. unverdächtig
    weil sie im üblichen Rahmen lägen.

    Und man soll dem Finanzbeamten erzählen, daß man über besondere Fähigkeiten
    verfüge, welche ein höheres Einkommen rechtfertigten ..
    Du kapierst ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem angestellten Gechäftsführer, geschweige denn weshalb das Finanzamt wann welche Zicken macht.
    Und was der Vorteil bzw. Nachteil einer Gewinnausschüttung, ob verdeckt oder nicht, gegenüber dem nominalen Gehalt ist, berücksichtigt man die tatsächlichen Steuerbelastungen der GmbH UND des Geschäftsführers.

  3. #3
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Du kapierst ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem angestellten Gechäftsführer, geschweige denn weshalb das Finanzamt wann welche Zicken macht.
    Und was der Vorteil bzw. Nachteil einer Gewinnausschüttung, ob verdeckt oder nicht, gegenüber dem nominalen Gehalt ist, berücksichtigt man die tatsächlichen Steuerbelastungen der GmbH UND des Geschäftsführers.
    Dann klär mich auf !
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  4. #4
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Dann klär mich auf !
    Wozu? Du wirst es nie brauchen.

  5. #5
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Dann klär mich auf !
    Nur eins:
    Lexware ist der Hersteller von Buchführungssoftware. Ich habe die auch.
    Die konstruieren hier nur einen Fall um die Buchungssätze und deren Grundlagen zu erläutern.
    Lexware gibt keine rechtverbindliche Auskunft wie Geschäftsführergehälter zu handhaben sind.

    Dazu besorge dir das HGB. Und die betreffenden Steuerparagraphen.

  6. #6
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard Verdeckte Gewinnausschüttungen

    Geschäftsführer einer GmbH können sich bei 50+% Mehrheits-Stimmrechten
    ihr Geschäftsführergehalt selbst definieren .

    Rückwirkende Gehaltserhöhungen gelten als Versteckte Gewinnausschüttung :
    Beispiel: Gesellschafter-Geschäftsführer Huber ist zu 90 Prozent an der XY-GmbH beteiligt. Er beschließt im März 2018, sich rückwirkend ab 1. Januar 2018 eine Gehaltserhöhung zu gönnen.

    Folge: Da Huber ein beherrschender GmbH-Gesellschafter ist, sind die Gehaltserhöhungen von Januar bis März unzulässig, weil sie vor Januar noch nicht vereinbart waren. Es liegt für diese drei Monate insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Eine verdeckte Gewinnausschüttung bewirkt, dass die Gehaltserhöhung von Januar bis März das Einkommen der GmbH nicht mindern darf und dass der GmbH-Gesellschafter Huber diese Zahlungen als Kapitalerträge versteuern muss.

    Praxis-Tipp: In der Gesamtbetrachtung – also bei Betrachtung der Steuernachzahlungen bei der GmbH und beim Gesellschafter – führt eine verdeckte Gewinnausschüttung stets zu Steuernachteilen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung sollte also stets vermieden werden.

    ...

    In einer GmbH waren zwei Geschäftsführer A und B tätig. Nur B war für den Bereich Steuern zuständig. Nachdem die GmbH zahlungsunfähig wurde nahm das Finanzamt A und in geringem Umfang B für nicht abgeführte Lohnsteuer in Haftung. A klagte gegen die Haftung und gab an, zum einen nicht für die Steuerangelegenheiten der GmbH zuständig gewesen zu sein und zum anderen, dass er sich mehrmals bei der Steuerberaterin der GmbH erkundigte, ob alles in Ordnung sei.

    * Es lag keine im Vorhinein getroffene eindeutige und schriftliche Klarstellung über die Aufgabenverteilung der Geschäftsführer A und B vor.

    * Selbst bei Vorliegen einer solchen schriftlichen Aufgabenverteilung darf der Geschäftsführer nicht blind auf die Aufgabenerfüllung seines Geschäftsführer-Kollegen vertrauen.

    * Bei einer GmbH in der finanziellen Krise trifft jeden Geschäftsführer eine gesteigerte Überwachungspflicht – auch für Bereiche des anderen Geschäftsführers.

    ...

    Der Gesellschafter hat zwar nicht mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, kann jedoch aufgrund gleichgerichteter Interessen mit dem Stimmen der anderen Gesellschafter seine Rechte durchsetzen (andere Gesellschafter sind Kinder oder der Ehegatte).
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  7. #7
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Du kapierst ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem angestellten Gechäftsführer, geschweige denn weshalb das Finanzamt wann welche Zicken macht.
    Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Und was der Vorteil bzw. Nachteil einer Gewinnausschüttung, ob verdeckt oder nicht, gegenüber dem nominalen Gehalt ist, berücksichtigt man die tatsächlichen Steuerbelastungen der GmbH UND des Geschäftsführers.
    Och, laut unserem Salonbolschwisten Skorpion sind es doch nur 22%. Das kann doch nicht zuviel sein?

  8. #8
    GESPERRT
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    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.
    Ja. Ich bin ja seit einiger Zeit wieder angestellt. Nicht mal da ist man sicher. Die haben mir doch tatsächlich fürs abgelaufene Jahr eine geschätzte Steuernachvorauszahlung (oder so ähnlich) aufgedrückt weil im Jahr davor durch Vermietung eine Nachzahlung aufgrund Steuererklärung fällig wurde.

    Ich habe die angerufen und der sagt mir, sie dürften das. Meinte ich, ohne Vorliegen konkreter Zahlen und/oder Sachverhalte bezweifle ich das mal, ich lasse über Anwalt Widerspruch einlegen.
    Er: ich kann das auch auf Null setzen, dann geht das halt über die nöchste Steuererklärung.
    Ich: So wie es sich gehört..

  9. #9
    cornjung
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Geschäftsführer einer GmbH können sich bei 50+% Mehrheits-Stimmrechten
    ihr Geschäftsführergehalt selbst definieren .
    Als AlleinG deiner GmBH kannst du zwar dein Gehalt selber bestimmen. Es muss " nur " noch von dir monatlich erwirtschaftet werden, um es zahlen zu können. Du kannst dir sogar 100 Mille im Monat, plus Ferrari als GF-PKW, plus Luxus-Bureau, plus vollbusiger Sekretärin zahlen, aber was das FA als steuerlich abzufähig anerkennt, hängt vom Umsatz und ihren Tabellen ab. Verdeckte Gewinnausschüttung.
    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Och, laut unserem Salonbolschwisten Skorpion sind es doch nur 22%. Das kann doch nicht zuviel sein?
    Skorpion ist gemäss ihm Inhaber eines Betriebes, und meint, ein Betriebsinhaber habe 22 % Steuern zu zahlen. Ohne Worte....wie dreist manche hier lügen.
    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Ich bin Gründer und Inhaber eines eigenen Betriebes.
    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Die Steuerquote liegt bei etwa 22%.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Deine Beiträge entlarven dich. Du Troll bist nicht mal über die regulären Steuern informiert, die ein Betriebsinhabe zu zahlen hat. Allein 45 % Einkommen ( bis 2000 sogar 53 % / bis 90 sogar bei 56 %)-Gewerbe- Grund-Körperschaft- Kapital- Kirchen ( 8 %)-Soli- Umsatz- Vergüngungssteuer. Und..und..und...zusätzlich irrwitzig hohe Abgaben und Gebühren wie Gema, IHK, SZV und und und..
    Geändert von cornjung (08.02.2019 um 12:18 Uhr)

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Der kann nicht mal eine Würstelbude betreiben.

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