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Thema: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.

    Och, laut unserem Salonbolschwisten Skorpion sind es doch nur 22%. Das kann doch nicht zuviel sein?

    Am besten immer schön niedrig bleiben. Ende des Jahres, wenn mein Pensum voll ist, stelle ich sowieso keine Rechnungen mehr und mache ggf. umsonst.
    Bei mehr Einkünften werden die Biester mißtrauisch und verlangen Vorzahlungen, die erst im übernächsten Jahr ggf. wieder erstattet werden.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  2. #12
    cornjung
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Am besten immer schön niedrig bleiben. Ende des Jahres, wenn mein Pensum voll ist, stelle ich sowieso keine Rechnungen mehr und mache ggf. umsonst.Bei mehr Einkünften werden die Biester mißtrauisch und verlangen Vorzahlungen, die erst im übernächsten Jahr ggf. wieder erstattet werden.
    Misstrauisch und neidisch werden sie vor allem, wenn du dir als Selbständiger ein teures Auto oder Villa/ Wohnung zulegt. Dann haste spätestens 4 Wochen später die BP im Haus. Natürlich nicht, wenn du Araber bist, keinen Betrieb hast, von H-4 lebst, und das Auto deiner Omma gehört. Und deine Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird.

  3. #13
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Am besten immer schön niedrig bleiben. Ende des Jahres, wenn mein Pensum voll ist, stelle ich sowieso keine Rechnungen mehr und mache ggf. umsonst.
    Bei mehr Einkünften werden die Biester mißtrauisch und verlangen Vorzahlungen, die erst im übernächsten Jahr ggf. wieder erstattet werden.

    ---
    Das kann man aber auch nur, wenn man idealerweise keine oder nur sehr wenige Mitarbeiter hat. Ich könnte sowas nicht tun, da die Fixkosten für Mitarbeiter, Maschinen, Gebäude etc. ja noch drücken. Allerdings liegt in einem produzierenden Unternehmen der typische noch zu erzielende Gewinn nach all den kleinen und großen Abzocken ohnehin sehr niedrig, so man überhaupt noch einen solchen ausweist. Wenn dann die Steuer noch zugeschlagen hat, fragt man sich eigentlich nach dem Sinn des Führens einer Unternehmung in dieser buntesten aller deutschen Republiken.
    Dafür würde uns als Familie kaum weniger Geld "zustehen", wenn wir statt unserer raffgierigen und ausbeutenden Unternehmertätigkeit einfach nur Hartz-IV bezögen. Das liegt zwar auch an unseren vielen Kindern, die das ALG II gut hochtreiben, aber es ist trotzdem eine frustrierende Erkenntnis.

  4. #14
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Misstrauisch und neidisch werden sie vor allem, wenn du dir als Selbständiger ein teures Auto oder Villa/ Wohnung zulegt. Dann haste spätestens 4 Wochen später die BP im Haus. Natürlich nicht, wenn du Araber bist, keinen Betrieb hast, von H-4 lebst, und das Auto deiner Omma gehört. Und deine Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird.
    Ja, der liebe Neid. Das gab unsere Steuerberaterin neulich sogar ganz offen zu, als ich nach der rechtlichen Grundlage für eine eventuell mögliche Entscheidung des Finanzamtes fragte: Der Sachbearbeiter könnte neidisch darauf sein.
    Schon lustig sowas. Wenn ich Samstag und Sonntag arbeite, wenn ich nachts noch vor dem Rechner sitze und Angebote eintickere, wenn ich nachts um 03:00 überlege, ob sich das Schlafen noch lohnt*, dann ist der gleiche Sachbearbeiter sicher auch neidisch auf mich?

    * Das ist mir aber nur einmal passiert und war ein Warnzeichen, etwas kürzer zu treten

  5. #15
    Einhorn
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Direktion, Vorstand, Geschäftsführung.

    Wer ist wer, und was macht was ?

    Hier einmal ein interessanter Bericht über das Gehalt
    und versteckte Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers :

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Interessanter Bericht, und wert, komplett gelesen zu werden !


    Ergo scheinen 20'000 €-Gehälter im Monat unauffällig bzw. unverdächtig
    weil sie im üblichen Rahmen lägen.

    Und man soll dem Finanzbeamten erzählen, daß man über besondere Fähigkeiten
    verfüge, welche ein höheres Einkommen rechtfertigten ..
    Bei Spitzenverdienern macht es ertragssteuerlich in der Summe wenig Unterschied, ob die von ihrer Kapitalgesellschaft nun Gehalt oder eine verdeckte Gewinnausschüttung erhalten.

  6. #16
    GESPERRT
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Bei Spitzenverdienern macht es ertragssteuerlich in der Summe wenig Unterschied, ob die von ihrer Kapitalgesellschaft nun Gehalt oder eine verdeckte Gewinnausschüttung erhalten.
    Im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens freut sich ein Spitzenverdiener im Inland sogar, wenn das FA ihm eine vGA ans Bein hängen will. Deshalb ist bei der Problematik vGA bei GSGF Gehalt die Luft raus.

  7. #17
    Einhorn
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Ja. Ich bin ja seit einiger Zeit wieder angestellt. Nicht mal da ist man sicher. Die haben mir doch tatsächlich fürs abgelaufene Jahr eine geschätzte Steuernachvorauszahlung (oder so ähnlich) aufgedrückt weil im Jahr davor durch Vermietung eine Nachzahlung aufgrund Steuererklärung fällig wurde.

    Ich habe die angerufen und der sagt mir, sie dürften das. Meinte ich, ohne Vorliegen konkreter Zahlen und/oder Sachverhalte bezweifle ich das mal, ich lasse über Anwalt Widerspruch einlegen.
    Er: ich kann das auch auf Null setzen, dann geht das halt über die nöchste Steuererklärung.
    Ich: So wie es sich gehört..
    Für die Festsetzung von Steuervorauszahlungen ist grundsätzlich die letzte Veranlagung maßgebend. Herabsetzungsanträge haben hohe Erfolgsaussichten, sofern noch irgendwie begründet.

    Steuervorauszahlungen können noch 15 Monate nach Ende des Veranlagungsjahres festgesetzt werden, also für 2018 bis zum 31.03.2020.

  8. #18
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    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.



    Och, laut unserem Salonbolschwisten Skorpion sind es doch nur 22%. Das kann doch nicht zuviel sein?
    Naja, Anhaltspunkte wird der Mensch vom Finanzamt schon nennen. Wenn ein Restaurant 100 Kilo Entenbrustfilet als Aufwand absetzen will, im ganzen Jahr aber nur 50 Entenmenüs verkauft wurden, dann wird ein Prüfer schon stutzig.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #19
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Geschäftsführung : Gewusst wie / How to

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.
    Finanzamt hat Erfahrungs- und Vergleichswerte. Und achtet auf den persönlichen Lebenstil des Inhabers. Misstrauisch und neidisch werden sie vor allem, wenn du dir als Selbständiger ein teures Auto oder Villa/ Wohnung zulegt. Dann haste spätestens 4 Wochen später die BP im Haus. Natürlich nicht, wenn du Araber bist, keinen Betrieb hast, von H-4 lebst, und das Auto deiner Omma gehört. Und deine Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird.
    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Bei Spitzenverdienern macht es ertragssteuerlich in der Summe wenig Unterschied, ob die von ihrer Kapitalgesellschaft nun Gehalt oder eine verdeckte Gewinnausschüttung erhalten.
    So ist es. Wie bei Erbschafts-oder Schenkungssteuer...fast gleich.
    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Dann klär mich auf !
    Dem Gesellschafter GF gehört die Firma.

  10. #20
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Naja, Anhaltspunkte wird der Mensch vom Finanzamt schon nennen. Wenn ein Restaurant 100 Kilo Entenbrustfilet als Aufwand absetzen will, im ganzen Jahr aber nur 50 Entenmenüs verkauft wurden, dann wird ein Prüfer schon stutzig.
    Hat er wohl in dem Fall nicht gemacht. Und er muss es auch nicht mal. Ich habe schon gesehen, wie ein FA-Mitarbeiter ein Fahrtenbuch verrissen hat, weil die Behauptung des GF, er sei mit seinem privaten Fahrzeug von und zur Arbeit gefahren, "lebensfremd" sei. Ich hatte dem GF sogar noch beigepflichtet, weil ich wusste, dass er das genau so gemacht hat. Hat das FA aber nicht interessiert. Der Mensch prozessiert meines Wissens auch heute, Jahre später, noch dagegen.

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