Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Problem nur - mit einem Diesel der neuen Generation nur schwer bzw. gar nicht umsetzbar.
Benz, Modell W123, OM617-Maschine - die hat, auser Diesel und Heizöl, noch so allerhand gefressen- wo mein heutiger Benz, W212, OM642 LS-Maschine mir da wohl sinnbildlich mit dem Finger an die Stirn tippen würde käme ich mit den damaligen Mischungen daher
Gut, gequamlt hat die OM617-Maschine dann schon und hinter mir war die Welt dann ab und an schon ziemlich schwarz
Man sieht - selbst der Bundesrechnungshof blickt bei der bundesdeutschen Steuergesetzgebung nicht mehr durch.
Richtig und unbestritten ist - Dieselkraftstoff ist im Verhältniss zu Ottokraftstoff steuerbegünstigt (gilt übrigens auch für Gaskraftstoff, welcher gegen über dem Otto- wie Dieselmotor steuerlich gübstiger gestellt ist).
Bevor man sein Auto auch nur einen einziges Meter bewegt und damit Kraftstoff verbraucht kommt erst einmal die Kfz-Steuer ins Spiel. Hier sind Ottomotoren gegenüber dem Dieselmotor massivst steuerlich begünstigt.
Für meinen Benz bezahle ich als Diesel 385,00 € Steuer im Jahr - für einen Benziner (gleicher Hubraum, gleicher CO2-Austoss) werden 160 € im Jahr fällig. Um die Differenz von 225 € an Steuer ´reinzufahren muss ich also 1 200 Liter im Jahr an Diesel verbrauchen, was bei einem durchschnittlichen Verbrauch im Bereich 7 - 8 Liter eine Fahrleistung (von 8 Litern Verbrauch je 100 km ausgehend) von um die 15 000 Kilometern entspricht, welche ich zwingend hinter mich bringen muss um in den Bereich der steuerlichen Vergünstigung - die Gesamtsteuerbelastung betrachtend - gegenüber einem ottomotorbetriebenen Fahrzeug zu kommen.
Fahre ich diese 15 000 Kilometer aber nicht ist - die Gesamtsteuerbelastung betrachtend - ein ottomotorbetriebenes Fahrzeug steuerlich besser gestellt und damit steuerlich begünstigt.
Dass dies der Bundesrechnungshof und dessen Präsident nicht weiß, sprich in der deutschen Steuergesetzgebung nicht auskennt, rechtfertigt eigentlich die Auflösung der Behörde. Wer schon simpelste bundesdeutsche Steuergesdetzgebung nicht kennt - wie soll solch eine Behörde auch nur im Ansatz Ihrer Aufgabe nachkommen können? Schaut man in die Glaskugel und strikt sich so die Ergebnisse? Infolge Fachwissen - bzw. dem augenscheinlichen Mangel desselben - können die Ergebnisse wohl nicht entstanden sein.
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Der Motor war eine absolute Katastrophe und Fehlkonstruktion ...bei ein wenig Pflege waren - und wir reden hier von einem Motor der vor über 40 Jahren entwickelt und begonnen gebaut zu werden - Laufleistungen von um die 500 000 Kilometern keine absolute Seltenheit, sondern eher die Regel (da ist selbst heute noch eine stolze Regellaufleistung, welche heute noch sehr viele Motoren nicht einmal annähernd erreichen)...welcher geistig zurechnungsfähige Unternehmensführer lässt so einen Motor entwickeln, der einfach nicht verrecken will...man schadet sich und dem Geschäft ja selber
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Napoleon Bonaparte
Gott mit uns
Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli
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