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Thema: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

  1. #11
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Dann kam der rituelle Akt des Wienerschnitzels. "Es war ihm wichtig, dass sein "Mitglied" abgeschnitten wurde und dass er es bezeugt", sagte Meiwes. "Es hat ihm Freude gemacht." Ihr Plan war, zusammen auf dieser besonders ergrauten Wurst zu kauen, aber sie fanden, dass sie wegen ihrer, mmmh, inkonsistenten Konsistenz, "sogar gebraten", ungenießbar war.

  2. #12
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Jetzt frage ich mich zwei Dinge:

    1. Wieso hat eine Person, die einen anderen Menschen zerstückelt und die, während der andere qualvoll starb, sein Geschlechtsteil aß... keine Sicherheitsverwahrung erhalten?

    2. Wie soll die Sozialprognose für jemanden, ich wiederhole mich, der einen anderen Menschen aß, wohl aussehen? Es ist ja nicht so, als wenn normale Menschen dies tun würden ...
    ad 1: Sicherungsverwahrung muss Bestandteil des Ersturteils sein. Nachträglich kann keine angeordnet werden

    ad 2: 'normale Menschen' ist kein gerichtsverwertbarer Ausdruck, v.a. deshalb weil >95% aller Straftaten von normalen Menschen begangen werden.
    Sozialprognose meint wie das Wort sagt 'Prognose' also eine Prognose in die Zukunft.

  3. #13
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Ja lasst sie alle wieder frei diese Monster, die Meiwes, Degowskis, Schmökel den "Rosa Riesen" und all die zugereisten Mörder und Vergewaltiger! Macht die Käfige auf!




    Wie in Italien: Generalamnestien, weil es "zu voll" ist.

  4. #14
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Die Anwälte von A. Meiwes, der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt wurde, haben einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Haft gestellt.
    Meiwes hat jetzt 2/3 seiner lebenslänglichen Haft, also 10 Jahre verbüßt.

    Das zuständige Gericht in Kassel hat nun ein Gutachten, bezüglich der Sozialprognose, in Auftrag gegeben.
    Und will danach entscheiden.

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    Jetzt frage ich mich zwei Dinge:

    1. Wieso hat eine Person, die einen anderen Menschen zerstückelt und die, während der andere qualvoll starb, sein Geschlechtsteil aß... keine Sicherheitsverwahrung erhalten?

    2. Wie soll die Sozialprognose für jemanden, ich wiederhole mich, der einen anderen Menschen aß, wohl aussehen? Es ist ja nicht so, als wenn normale Menschen dies tun würden ...

    Wir ist eure Meinung dazu?
    Er hatte doch sein Opfer zum Fressen gern. Und das Opfer wollte ja gefressen werden. Strafrechtlich geht da wohl nix mehr. Allenfalls Einweisung in die Klapse!


    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  5. #15
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von Sing Sing Beitrag anzeigen
    Wenn du 18-25 bist, bist du mein Mädchen, Sing Sing aus Deutschland.

    Du hast auch noch Ansprüche? Tztztz...
    Die hatte Armin nicht

  6. #16
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Die Anwälte von A. Meiwes, der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt wurde, haben einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Haft gestellt.
    Meiwes hat jetzt 2/3 seiner lebenslänglichen Haft, also 10 Jahre verbüßt.

    Das zuständige Gericht in Kassel hat nun ein Gutachten, bezüglich der Sozialprognose, in Auftrag gegeben.
    Und will danach entscheiden.

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    Jetzt frage ich mich zwei Dinge:

    1. Wieso hat eine Person, die einen anderen Menschen zerstückelt und die, während der andere qualvoll starb, sein Geschlechtsteil aß... keine Sicherheitsverwahrung erhalten?

    2. Wie soll die Sozialprognose für jemanden, ich wiederhole mich, der einen anderen Menschen aß, wohl aussehen? Es ist ja nicht so, als wenn normale Menschen dies tun würden ...

    Wir ist eure Meinung dazu?
    Ab 2022 sind ohnehin Soylent-Produkte am Markt. Wer würde sich besser als Testimonial eignen?

    P.S. Meiwes hat im Dezember 2017 15 Jahre seiner lebenslangen Freiheitsstrafe abgesessen (unter Anrechnung der Untersuchungshaft) verbüßt, weshalb nach § 57a StGB zu diesem Zeitpunkt frühestens Bewährung in Frage kommt.

  7. #17
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von Uffzach Beitrag anzeigen
    ad 1: Sicherungsverwahrung muss Bestandteil des Ersturteils sein. Nachträglich kann keine angeordnet werden

    ad 2: 'normale Menschen' ist kein gerichtsverwertbarer Ausdruck, v.a. deshalb weil >95% aller Straftaten von normalen Menschen begangen werden.
    Sozialprognose meint wie das Wort sagt 'Prognose' also eine Prognose in die Zukunft.
    1. Ja, das weiß ich auch. Logischerweise war es auf das 1. Urteil bezogen...

    2. Menschen, die andere Menschen essen sind außerhalb der gesellschaftlichen Norm, und leiden unter einer psychischen Störung. Denn jeder hat eine Hemmschwelle, und jemand anderen zu verspeisen (bzw. Körperteile) und qualvoll sterben zu lassen, würde die Hemmschwelle bei Menschen, die keine psychische Störung haben, nicht zulassen.

  8. #18
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    Ab 2022 sind ohnehin Soylent-Produkte am Markt. Wer würde sich besser als Testimonial eignen?

    P.S. Meiwes hat im Dezember 2017 15 Jahre seiner lebenslangen Freiheitsstrafe abgesessen (unter Anrechnung der Untersuchungshaft) verbüßt, weshalb nach § 57a StGB zu diesem Zeitpunkt frühestens Bewährung in Frage kommt.
    Achso, weil im Artikel "seit 2007" steht, bin ich von 2/3 ausgegangen.

  9. #19
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Achso, weil im Artikel "seit 2007" steht, bin ich von 2/3 ausgegangen.
    Ich war auch erst verwirrt. Aber die 2/3-Regelung gilt nur bei sog. zeitigen Freiheitsstrafen, nicht bei lebenslanger. Bei der findet nach 15 Jahren verbüßter Haftzeit (unter Anrechnung der Untersuchungshaft für die Tat, für die die lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde) frühestens die erste Haftprüfung statt. Kurzes Nachlesen ergab, daß der Soylent-Gourmet im Dezember 2002 festgenommen wurde. Ich vermute, daß er sogleich in U-Haft kam.

  10. #20
    GESPERRT
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    Standard AW: Kannibale von Rotenburg: Antrag auf vorzeitige Entlassung

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    2. Menschen, die andere Menschen essen sind außerhalb der gesellschaftlichen Norm, ...
    Das ist relativ, weil Kannibalismus kein menschenfremdes Phänomen ist.

    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    und leiden unter einer psychischen Störung.
    Das kann so kategorisch nicht gesagt werden, weil es außerhalb der Konvention dieser Gesellschaft ja Kannibalismus gibt.


    Zitat Zitat von Circopolitico Beitrag anzeigen
    Denn jeder hat eine Hemmschwelle, und jemand anderen zu verspeisen (bzw. Körperteile) und qualvoll sterben zu lassen, würde die Hemmschwelle bei Menschen, die keine psychische Störung haben, nicht zulassen.
    Diese Hemmschwelle ist offensichtlich bloß konventioneller Natur und abhängig von der Gesellschaft. Was das 'qualvoll sterben zu lassen' angeht, liegen mir keine validen Details vor, welche dies bestätigen würden.

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