Wenn ich es richtig verstehe sind die 15 Jahre in 2021 ´rum und dann winkt die Freiheit - nun will der Mann früher (auf Bewährung) entlassen werden - den Antrag zu stellen ist sein gutes Recht und kein Richter muss diesem Antrag folgen. Dies sind doch die Fakten -oder irre ich mich.
Wenn dieser unser Rechtsstaat diese Möglichkeit bietet, dann steht diese Möglichkeit auch jedem zu - ob man es dann ermöglicht liegt dann in den Entscheidungshänden der Justiz.