So als Beispiel das bilaterale Abkommen, dass man sich gegenseitig die Arbeitslosenversicherungszeiten anerkennt (am Beispiel der Schweiz)- sprich ein Deutscher, welcher heute in die Schweiz zieht bzw. ein Schweizer der nach Deutschland zieht hat, obwohl bis zu seinem Umzug nie auch nur einen Cent in die AV bezahlt, gleich den vollen Schutz.
Oder auch andere Abkommen, wo man sich z.B. gegenseitig die Beitragszeiten und Beitragszahlungen in das Rentensystem anerkennt - sprich, ein Deutscher kann nach, als Beispiel Urugay auswandern und in, sagen wir 10 Jahren zurückwandern und wird so behandelt, als hätte der diese 10 Jahre in das deutsche System einbezahlt oder er bleibt in Urugay und bekommt dann dort, obwohl nur, sagen wir 10 Jahre gearbeitet die volle Rente - gilt im umgekehrten Falle auch.
Jetzt wirst Du sagen - Vergleich hinkt - und ich werde Dir nicht widersprechen. Es zeigt nur auf, dass es mannigfaltige Verträge unter den Staaten gibt.