In Deutschland wurde die neue Gewohnheit des Rauchens anfänglich mit Verwunderung begutachtet, weitete sich dann aber schnell aus, über die Soldaten des Dreißigjährigen Krieges in die gesamte Bevölkerung, ob jung oder alt, Mann oder Frau. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts gab es in Kursachsen, Bayern, den Habsburgischen Erblanden in Österreich und vielen anderen Kleinfürstentümern Verbote gegen den Verkauf von Tabak. Dies war nur in Apotheken erlaubt, wenn der Tabak als Medizin verkauft wurde. Jede Missachtung dieser Kontrollversuche wurde mit einer Geldstrafe (in Köln beispielsweise 50 Goldgulden), Arrest und Zwangsarbeit bestraft. Diese Kontrollversuche nützten jedoch wenig. Sie wurden nie ernsthaft beachtet, da die Anzahl der Süchtigen zu groß und die Verkäufer zu ehrbar waren.
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