Verwaltungsgericht verhängt Urteil: Die Staat Zittau darf NPD-Plakate abhängen. "DresdenNPD-Wahlplakate hat die Stadt Zittau nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zu Recht abgehangen. Mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ erfüllten die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes hervorgeht.
Damit sei ein Eilantrag der NPD gegen die Maßnahme der Stadt abgelehnt worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Richter teilten die Auffassung der Stadt Zittau, dass die von ihr abgehängten Wahlplakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten, hieß es. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Reaktionen aus Dresden
Die SPD-Fraktion in Dresden fordert nun auch Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) auf, zu handeln. „Ich begrüße diese Entscheidung und erwarte, dass nun auch die Landeshauptstadt Haltung zeigt und dafür sorgt, dass die unsäglichen Plakate aus dem Stadtbild verschwinden. Sie vergiften schon viel zu lange das gesellschaftliche Klima unserer Stadt“, sagte SPD-Fraktionsvorsitzende Dana Frohwieser. Mit rechtlicher Unsicherheit könnte nun niemand mehr argumentieren. Die SPD Sachsen geht bereits rechtlich gegen die Plakate der NPD vor und hat Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt.
Auch die Dresdner Grünen wollen, dass die Plakate aus dem Stadtbild verschwinden. „Wir fordern Ordnungsbürgermeister Sittel auf, die volksverhetzenden Wahlplakate unverzüglich abnehmen zu lassen. Die Plakate stacheln zu Hass und Gewalt an und verhöhnen alle Dresdnerinnen und Dresdner mit Migrationshintergrund“, so Stadtvorstandssprecher Klemens Schneider."
Gerichtsurteil Stadt Zittau darf NPD-Plakate abhängen
Die Stadt Zittau hat NPD-Wahlplakate abmontiert, weil sie nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuteten. Das Verwaltungsgericht Dresden gab der Stadt recht.
[Links nur für registrierte Nutzer] Miriam Schönbach/ ZB/ dpa
Thomas Zenker ist Oberbürgermeister von Zittau. In erster Instanz hat er gegen die NPD gewonnen.
Dienstag, 21.05.2019 12:39 Uhr
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Für das Verwaltungsgericht Dresden erfüllt das Plakat der [Links nur für registrierte Nutzer] "Stoppt die Invasion: Migration tötet" den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervor. Die Stadt Zittau hat somit die NPD-Plakate zu Recht abgehängt.
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Für die Stadt stellten die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Das Gericht folgte der Einschätzung der Stadt. Der Eilantrag der NPD gegen die Maßnahme der Stadt ist somit abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.
Vor wenigen Tagen hatte [Links nur für registrierte Nutzer], dass die ARD eine Wahlwerbung der NPD zeigen müsse. Das Gericht urteilte, dass die Vorinstanzen zu Unrecht einen volksverhetzenden Inhalt angenommen hätten. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg war somit hinfällig.