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Thema: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

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    Soll das jetzt eine abschreckende Wirkung haben?

    Solcherlei Menschen gehören mindestens für ein Jahr zum Fußgänger gemacht - denn abgesehen dass die moralische Verkommenheit kaum noch zu toppen ist gefährdert man vorsätzlichen und mit Absicht den Verkehr und damit Andere.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

    Eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot bewirken nichts, weil einige Menschen vollkommen stumpfsinnig sind. Ich glaube, solche Typen wären besser im Zoo hinter einem Gitter aufgehoben, um die Allgemeinheit von deren Dämlichkeit zu bewahren.

    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot bewirken nichts, weil einige Menschen vollkommen stumpfsinnig sind. Ich glaube, solche Typen wären besser im Zoo hinter einem Gitter aufgehoben, um die Allgemeinheit von deren Dämlichkeit zu bewahren.

    Woher das wohl kommt? Brauchst nur das Fernsehen einzuschalten. Gerade das oeffentlich-rechtliche zeigt andauernd sowas. Tatort voran.

  4. #4
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot bewirken nichts, weil einige Menschen vollkommen stumpfsinnig sind. Ich glaube, solche Typen wären besser im Zoo hinter einem Gitter aufgehoben, um die Allgemeinheit von deren Dämlichkeit zu bewahren.

    Ein temporäres Fahrverbot würde wahre Wunder bewirken.
    Bei Wiederholung gerne mehr.
    Nichts fürchten Unfall-Gaffer u. Verkehrsrowdys mehr, als ein Fahrverbot, vor allem, wenn dadurch noch die berufliche Existenz auf dem Spiel steht.
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #5
    hasst Alles-schön-Redner Benutzerbild von Maggie
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Ein temporäres Fahrverbot würde wahre Wunder bewirken.
    Bei Wiederholung gerne mehr.
    Nichts fürchten Unfall-Gaffer u. Verkehrsrowdys mehr, als ein Fahrverbot, vor allem, wenn dadurch noch die berufliche Existenz auf dem Spiel steht.
    Das sehe ich genauso. Temporärer Führerscheinentzug wirkt Wunder.
    Bleib im Land und wehr dich täglich!

  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Ein temporäres Fahrverbot würde wahre Wunder bewirken.
    Bei Wiederholung gerne mehr.
    Nichts fürchten Unfall-Gaffer u. Verkehrsrowdys mehr, als ein Fahrverbot, vor allem, wenn dadurch noch die berufliche Existenz auf dem Spiel steht.
    Dann aber bitte nicht so, wie es z.Zt. gehandhabt wird, daß sich der Straftäter aussuchen darf, wann er denn geruht, sein Fahrverbot zu "nehmen"!
    Innerhalb einer Woche nach Rechtskraft wäre doch Zeit genug, (seinen Urlaub dahin zu legen....äh) bis zur Abgabe des Führerscheins!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  7. #7
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

    LKW-Fahrer, musste wohl bedingt durch den Unfall anhalten, und konnte nicht viel machen.

    Er hat dann gefilmt.

    Wie erzaehl ich es der Firma, dass ich Verspaetung habe ?

    Mit Filmaufnahmen fuehlt man sich dann gegenueber dem Chef wohl besser,
    wenn der Chef meckert, und man mit knapp 60 Jahren
    dann wohl keinen neuen Job woanders bekaeme.

    2700,- Teuro sind schon happig; ca. 1 Monatslohn zur Arbeit mitgebracht.
    Hier bedienen sich die Richter an der Kohle der Bevoelkerung !

    Eine Ermahnung haette es auch getan !!
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
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    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

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  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    LKW-Fahrer, musste wohl bedingt durch den Unfall anhalten, und konnte nicht viel machen.

    Er hat dann gefilmt.

    Wie erzaehl ich es der Firma, dass ich Verspaetung habe ?

    Mit Filmaufnahmen fuehlt man sich dann gegenueber dem Chef wohl besser, wenn der Chef meckert, und man mit knapp 60 Jahren. dann wohl keinen neuen Job woanders bekaeme.

    2700,- Teuro sind schon happig; ca. 1 Monatslohn zur Arbeit mitgebracht.
    Hier bedienen sich die Richter an der Kohle der Bevoelkerung !

    Eine Ermahnung haette es auch getan !!
    Sie mir nich böse, dass ich nun herzhaft über Deine Begründung lache.

    Lkw sind heute in der Regel GPS-überwacht - man weiß also genau wo sich ein Lkw zum Zeitpunkt X befindet und wenn dann der elektronische Fahrtenschreiber auf der Autobahn Tempo 0 anzeigt, dann war zu dem Zeitpunkt X wohl dann stehender Verkehr - also Stau.

    Für mich ist es viel zu billig, wenn Jemand vorsätzlich den Vekehr gefährdet, weil man plötzlich vom Gas geht ode gar auf die Bremse tritt, obwohl es dafür keinen verkehtstechnischen Grund gibt und wer vorsätzlich Leib und Leben Anderer in Gefahr bringt mit einer "Ermahnung" davonkommen zu lassen - da ist ein Jahr Fußgänger das Mindeste.

    Es gibt nicht einen einzigen Grund vom Gas zu gehen oder zu bremsen, nur weil z.B. auf der Gegenfahrbahn ein Unfall passiert ist - und wenn die Befriedigung der eigenen Neugierde Andere in Gefahr bringt dann sollte dies richtig teuer werden.

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer


    In Amerika gibt es solch Humanitätsgedusel im SVR nicht.

    Für jeden der mal in den USA mit dem Auto unterwegs ist sei geraten:.....bei einem Unfall sofort den Weg frei zu machen für Rettungskräfte.
    Das heißt im Zweifel nicht nur links/rechts ran..., sondern am besten sofort runter von der Straße wenn möglich. Alle Rettungskräfte dürfen
    sich den Weg "Frei-Rammen!" - grundsätzlich, wenn sie behindert werden um den Einsatzort zu erreichen.

    Ist noch niemand vor Ort, dann nieeeeeeeeemals wegfahren sondern es ist sofort Hilfe zu leisten und die Rettungskräfte zu benachrichtigen -
    und erst vom nahen Unfallort entfernen, wenn die Cops es ausdrücklich erlauben. Besser man notiert sich die Cop-Nr., Datum und Uhrzeit noch.

    Wer mit ursächlich Menschenleben in Gefahr bringt oder sogar deren Tod mit zu verantworten hat, wird des Lebens nicht mehr froh in den USA.
    Da geht es um Summen bei Gericht, da wird jedem Deutschen und sogar Europäer schwindlig.

    Warum?

    In den USA sind "alle Rettungskräfte" berechtigt sich den Einsatzort auf kürzestem Weg und mit Gewalt zu nähern, um unverzüglich sofortige
    Hilfe leisten zu können. Wer von der Straße gerammt wird hat kein Recht auf Schadenersatz, sondern ganz im Gegenteil. Alle Rettungskräfte
    in den USA habe s.g. DashCams’ verbaut und diese sind vor Gericht natürlich zugelassen.

    Wer hier nicht sofort handelt, der zieht bei den Ammis absolut die A...karte. Als Ausländer sowieso und dann ab in Untersuchungshaft, bis....ja
    bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Und da ist nichts mit 3 Tagen, 3 Monaten..., da können Jahre vergehen!

    So ist das dort in den USA!

    Und wenn ich mir hier in Deutschland das so ansehe, da sich mit Blaulicht und Horn z.B. ein Rettungswagen den Weg durch den dichten Straßen-
    verkehr kämpft, bremst...stoppen muss...und eher selten mal ein Autofahrer sofort den Blinker setzt, die Straße freimacht und anhält.

    Dabei könnte es jeden treffen, es bei solchen Einsätzen fast immer um Sekunden geht. Bei uns stehen sogar noch die Gaffer und filmen den Tod.

    Übrigens dafür gibt es in Amerika 5 Jahre Haft in Tateinheit wegen Behinderung und Unterlassung, weils’ verboten ist.

    Und ich weiss wovon/worüber ich schreibe, habe ich solche Szenarien schon mehrfach miterlebt. In einem Fall fuhren 2 Polizeiwagen noch vor dem
    Rettungswagen und rammten die Straße frei, jene es nicht mehr geschafft hatten. Andere fuhren aus Angst um die Folgen und dem geschrottetem
    Auto lieber auf den Acker in den Dreck.

    Bei uns lässt man lieber Menschen auf der Straße sterben, als das es der Gesetzgeber schafft hier in Not die richtigen Zeichen zu setzen!

    So ist das in Deutschland.

    Thomas

  10. #10
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Geldstrafe und Fahrverbot für Unfall-Gaffer

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Sie mir nich böse, dass ich nun herzhaft über Deine Begründung lache.

    Lkw sind heute in der Regel GPS-überwacht - man weiß also genau wo sich ein Lkw zum Zeitpunkt X befindet und wenn dann der elektronische Fahrtenschreiber auf der Autobahn Tempo 0 anzeigt, dann war zu dem Zeitpunkt X wohl dann stehender Verkehr - also Stau.

    Für mich ist es viel zu billig, wenn Jemand vorsätzlich den Vekehr gefährdet, weil man plötzlich vom Gas geht ode gar auf die Bremse tritt, obwohl es dafür keinen verkehtstechnischen Grund gibt und wer vorsätzlich Leib und Leben Anderer in Gefahr bringt mit einer "Ermahnung" davonkommen zu lassen - da ist ein Jahr Fußgänger das Mindeste.

    Es gibt nicht einen einzigen Grund vom Gas zu gehen oder zu bremsen, nur weil z.B. auf der Gegenfahrbahn ein Unfall passiert ist - und wenn die Befriedigung der eigenen Neugierde Andere in Gefahr bringt dann sollte dies richtig teuer werden.
    Lerne einmal, richtiug zu lesen !

    Der Fernfahrer ist nicht wegen Verkehrs-Behinderungen oder -Gefaehrdungen verurteilt worden,
    sondern von Polizisten angezeigt worden, wegen des "Verdachts auf Unterlassene Hilfeleistung" ,
    sowie Strafgesetzbuch
    § 201a
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt,
    unbefugt herstellt
    oder überträgt
    und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Man koennte trefflich philosophieren, ob ein Sterbender/Toter noch so etwas wie einen "Eigenen Lebensbereich" haette ...


    Diesen StGB-Paragraphen gibt es nun erst seit 2004, also seit ca. 15 Jahren;
    und ist wahrscheinlich eben mit dem Einbau von Cameras in Mobiltelephone eingefuehrt worden.

    Vom Fahrerischen hatte sich der LKW-Fahrer wohl nichts zuschulden kommen lassen,
    sprich Rettungsgasse freigehalten, am Stauende Warnblinker geschaltet,
    da er nicht als Ersthelfer fungieren konnte, da scheinbar erst zeitverzoegert an der
    Unfallstelle eintraf,
    aber dann beim Beinevertreten meinte, eben diese Filmaufnahmen machen zu muessen.

    Der Volkswirtschaftliche Schaden, den im Allgemeinen unsere Richter anrichten,
    in diesem Falle insbesondere mit dem Fahrverbot, sollte den Richtern vom Lohn abgezogen werden !!
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

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