Interessante Idee. Tatsächlich ist der Konsum von Luxusgütern zwar hochpreisiger, er findet jedoch nur durch eine relative Minderheit statt. Insgesamt ist die Gruppe der Wohlhabenden für das Steueraufkommen irrelevant. Diese Tatsache ist auch in den Spielräumen beispielsweise der Kapitalertragssteuer begründet. Im übrigen ist dies kein Gebiet, dass von politischer Seite beanstandet wird. Tatsächlich fördert die BRD aus Eigennutz Steuervermeidung. Angenommen eine Gesellschaft soll keine oder weniger Körperschaftssteuer zahlen. In diesem Fall lassen sich in üblicher Weise die Gewinne über die Niederlande oder Luxemburg verschieben, sodass sie beispielsweise auf den Cayman Islands anfallen.
Viele Gesellschafter und Geschäftsführer sind allerdings ängstlich in diesen Fragen, da die wenigsten gleichzeitig Steuerexperten sind. Glücklicherweise bieten zuständige Finanzämter eine dahingehend nützliche "Beratungsleistung" an: Sie bescheinigen nach einer "Prüfung" ganz offiziell die Rechtmäßigkeit der vorgenommenen, dubiosen Gewinnverlagerung. Die einzige Voraussetzung ist die Bezahlung des "Beratungshonorars" in Höhe von einigen hunderttausend bis wenigen Millionen Euro, was für profitable Kapitalgesellschaften nicht nennenswert ist.
Kapitalertragssteuern lassen sich auf unvorstellbar vielen Wegen sparen. Beispielsweise ließe sich ein ausländischer Trust (in der Praxis kommt es meist einem Bankkonto und einer Gesellschaft gleich, die rechtlich allerdings Eigentum des Trustee sind, einer Art Notar) einrichten, mit der die kapitalertragssteuerpflichtige Person kurz vor dem Ende der Steuerperiode Termingeschäfte durchführt, die immer so enden, dass der Steuerpflichtige Geld verliert, welches der Trust bzw. eine zugehörige Körperschaft einnimmt und karibisch versteuert wird .
An modernen Terminbörsen lassen sich diese Maßnahmen quasi unbegrenzt vornehmen. Kleine, regelmäßige Flüsse fallen der Börsenaufsicht nicht auf.
Da Termingeschäfte unter der Kapitalertragssteuer besteuert werden, lassen sich somit alle generierten Kapitalerträge durch Scheinverluste in eine Steueroase transferieren.
Obwohl es intelligenten Menschen möglich ist, dieses Vorhaben in einer nahezu nicht nachweisbaren Art und Weise durchzuführen, sollte diese Beschreibung nicht als Anleitung verstanden werden. In der BRD wird dieses Vorgehen nämlich als Steuerhinterziehung und Geldwäsche angesehen. Die Börsen sehen es auch nicht gerne, wenn man sie zur Geldwäsche nutzt (ggf. weiter- oder Rücktransfer der eingenommen nicht versteuerten Schwarzgelder), u.a. deshalb wären diese Termingeschäfte nicht im Einklang mit den Regeln der Börse, was jedoch auch in nicht nachweisbarer Art und Weise erfolgen kann.