Vor der letzten Bundestagswahl bin ich durch Zufall mit einem
jungen Waehler in NRW ins Gespraech gekommen. Er hat mir
erzaehlt das er bei der letzten Landtagswahl in NRW nicht nur
fuer sich selbst sondern auch fuer seinen Kumpel zur Wahl
gegangen ist, weil der am Wahltag verhindert war. Wahlkreis
und Wahllokal waren im Rhein-Erft Kreis.
Ausser der Wahlbenachrichtigung fuer seinen Kumpel sei ihm
nichts weiter abverlangt worden. Ausweiskontrollen haben bei
der Wahl in seinem Wahlkreis nicht stattgefunden.
Bei den Wahlen hat er nach seinen Angaben die Kreuze auf
den Wahlzetteln mit Bleistift ausfuellen muessen, weil es
keine dokumentenechten Kugelschreiber in den Wahlkabinen
gegeben hat.
Da ich selbst seit Jahrzehnten nicht mehr waehlen gegangen
bin weiss ich nicht ob es bei Landtags- und Bundestagwahlen
ueblich ist das die Wahlzettel mit Bleistift ausgefuellt werden
damit sich die Wahlhelfer das jeweils gewuenschte Ergebnis
nachtraeglich vor der Auszaehlung zurecht radieren koennen
wie es gerade auf Weisung der jeweilige politischen Partei, die
Einfluss auf die Wahlhelfer nimmt, gewuenscht ist.
Und nun meine Fragen:
Erstens:
Ist es uebliche das bei Wahlen nur die Wahlbenachrichtigung
ohne Ausweiskontrolle des Wahlberechtigte abverlangt wird?
Zweitens:
Ist es ueblich das Waehler ihre Kreuzchen auf den Wahlzetteln
mit ausgelegten Bleistiften und nicht mit dokumentenechten
Kugelschreibern machen muessen?
Drittens:
Sollte die geschilderten Prozeduren bei Landtagswahlen und
Bundestagswahlen ueblich sein, frage ich mich was Deutschland
von einem " Tacka-Tucka " Land der Dritten Welt unterscheidet
in denen Wahl so gestaltet werden das die jeweiligen Machthaber
ihre Wiederwahl durch Wahlmanipulationen sichern.