Was Du schreibst ist durchaus richtig - formal.
Das Mietrecht bietet aber dermaßen viele mieterfreundliche Regelungen, dass ein gewitzter Mieter Dich über Monate am ausgestreckten Arm verhungern lassen kann. Wenn Dir dann noch ein "professioneller" Mietabzocker gegenübersteht, dann hast Du viel Spaß und wenn dann noch Kinder ins Spiel kommen wir der Spaß noch größer...vor allem wenn die entsprechend urteilende Kammer von mieterfreundlichen Richtern besetzt ist, da hilft Dir selbest der beste Anwalts nichts mehr.
Ich zumindest kenne in meinem Mikrokosmos keinen Vermieter, welcher seinen Mieter unter einem Jahr aus der Wohnung geklagt bekommen hätte...so um die 1 1/2 Jahre scheinen da irgendwie die Regel zu sein und bekommt man dann so einen säumigen Mieter aus der Wohnung kommt zumeist danach noch das große Erwachen, wenn man die Wohnung wieder betreten darf oder kann.