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Thema: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

  1. #141
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Wenn der Räumungstermin steht, steht er. Und dann geht der Ex-Mieter, ob es ihm paßt oder nicht.
    Ich bin zum Glück in der glücklichen Lage eine auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwältin zu haben welche sehr gute Arbeit leistet. Im geschilderten Fall hatte das Mädchen keine Wohnung was am Ende tatsächlich dazu geführt hätte daß sie in der Obdachlosenunterkunft unter kommt und das Kind im Heim. Das Frauenhaus hat sie aufgenommen, anschließend ihre Schwester bis sie eine Wohnung hatte.

    Das Problem der meisten Vermieter ist daß sie einfach zu langsam reagieren. Eine fristlose Kündigung ist nach zwei fehlenden Monatsmieten möglich, bei mir bedeutet dies nach sechs Wochen. Diese kommt dann auch gleich mit der Aufforderung zur Räumung. Damit sind die ersten zwei Kriterien erfüllt um erfolgreich ans Gericht zu gehen.

    Man darf nur keine Zeit verschenken. Mußte ich aber auch erst alles lernen.

    Anfangs dachte ich auch immer viel zu gut über Mietschuldner und hab mir ihre Ausreden angehört, heute weiß ich daß Menschen etwas auf die Reihe bekommen oder eben nicht. Wenn es nicht klappt muß man sich von ihnen trennen, egal was mit ihnen geschieht.
    Es gibt natürlich auch wenige Ausnahmen, aber in aller Regel ist es so. Man sollte sich nicht mit Menschen belasten die nichts wert sind.
    Was Du schreibst ist durchaus richtig - formal.
    Das Mietrecht bietet aber dermaßen viele mieterfreundliche Regelungen, dass ein gewitzter Mieter Dich über Monate am ausgestreckten Arm verhungern lassen kann. Wenn Dir dann noch ein "professioneller" Mietabzocker gegenübersteht, dann hast Du viel Spaß und wenn dann noch Kinder ins Spiel kommen wir der Spaß noch größer...vor allem wenn die entsprechend urteilende Kammer von mieterfreundlichen Richtern besetzt ist, da hilft Dir selbest der beste Anwalts nichts mehr.

    Ich zumindest kenne in meinem Mikrokosmos keinen Vermieter, welcher seinen Mieter unter einem Jahr aus der Wohnung geklagt bekommen hätte...so um die 1 1/2 Jahre scheinen da irgendwie die Regel zu sein und bekommt man dann so einen säumigen Mieter aus der Wohnung kommt zumeist danach noch das große Erwachen, wenn man die Wohnung wieder betreten darf oder kann.

  2. #142
    Mitglied Benutzerbild von frundsberg
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    In Zeiten wo deutsche Schülerinnen an junge Flüchtlinge vermietet und vergeben werden, haben arme Deutsche, ergo Hartzler, gar keine Rechte. Allenfalls Pflichten.

  3. #143
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Der Name der Frau ist mir durchaus geläufig - wie auch deren politische Richtung und Überzeugung - nun kann sich die Frage stellen, wie objektiv eine Kritikerin des ALGII-System ist oder ob deren Meinungsäußerungen nicht eher subjektiv gefärbt sind und man damit eigene politische Ziele verfolgt?

    Ich kann dies - mangels eigener Erfahrungen - nicht bewerten, will aber eine bestimmte "Druckkulisse" auch nicht in Abrede stellen...diesen "Druck" kann man aber nur anwenden, wenn sich ein ALGII-Bezieher nicht an die ihm gemachten Vorgaben hält und dann liegt es immer noch im Ermessenspielraum des Entscheider ob Sanktion ja oder nein und da wird - so meine subjektive Meinung - auch der abgeschroschene Spruch "Wie man in den Wald hineinschreit, so hallt es heraus" mit eine Rolle spielen.

    Wieder subjektiv- in der Masse wird wohl kein Voll-ALGII-Bezieher beim ersten "Vergehen" sanktioniert und bei vereinzelten Einzelfällen sind mögliche Sanktionen auch überzogen...ob dies aber in der Masse so ist?
    Dein Vertrauen in die Ämter, Behörden und den Staat ist enorm. Nur, leider kann ich ihn nit teilen. Ich verbinde diesen Staat mit Willkür, Abzocke und zivilisatorisch kaschierter Unmenschlichkeit. Dieser Staat ist verstrickt in Völkermord - am eigenen Volk! Das ist kein "Nanny-Staat"!
    Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche

  4. #144
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Es geht um keine Neiddiskussion - mit diesem Totschlagargument will man sich nur den Realitäten nicht stellen - es geht um Realitäten.
    Realität ist, dass knapp zwei Millionen Menschen in Armut leben, obwohl sie arbeiten und aufstocken. Das sind für euch auch "Schmarotzer" oder "Loser".

    Realität ist, dass in vielen Regionen unseres Landes Arbeit Mangelware ist. Wer überdies über 50 ist und keine ausreichende Quali vorweist, erhält Absage auf Absage. Selbst Schuld, sagen die Turbokapitalisten. Ich messe aber eine Gesellschaft daran, wie sie mit sozial Schwächeren umgeht, nicht mit den fettgefressenen Bonzen.

    Realität ist auch, dass Millionen Fremde ins Land gelassen wurden, die die Löhne drücken. Ihnen kann man das nicht vorwerfen, aber es ist halt real.
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  5. #145
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    DA vermisse ich wieder die Aussagen eines blackswan.
    Beim Thema Hartz IV, Hungerlöhne und Leihsklaverei sprang Black Swan an die Decke, denn er hat die Realität am eigenen Leib erlebt. Das erklärt, warum er mit Beamtensöhnchen ziemlich rabiat umging und mit Beschimpfungen nicht sparte. War trotzdem nit in Ordnung.
    Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche

  6. #146
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Was bei dir so alles klappt ist ja Klasse. Vor allem das Du die Vollmacht hast andere Leute in Obdachlosenunterkünfte zu schicken und Kinder ins Kinderheim, ist schon allererste Sahne.
    Die Vollmacht habe ich nicht, das macht der Staat wenn sie sonst keine Unterkunft finden.
    Ich habe nur die Zwangsräumung beantragt welche auch durchgesetzt wurde. Es ist ein Trugschluß daß man nicht räumen kann nur weil sich ein Mietnomade nicht um eine andere Wohnung kümmert. Daß es eben doch geht habe ich ja selber gesehen.
    Toll wäre es wenn es noch billiger und schneller gehen würde.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  7. #147
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Was Du schreibst ist durchaus richtig - formal.
    Das Mietrecht bietet aber dermaßen viele mieterfreundliche Regelungen, dass ein gewitzter Mieter Dich über Monate am ausgestreckten Arm verhungern lassen kann. Wenn Dir dann noch ein "professioneller" Mietabzocker gegenübersteht, dann hast Du viel Spaß und wenn dann noch Kinder ins Spiel kommen wir der Spaß noch größer...vor allem wenn die entsprechend urteilende Kammer von mieterfreundlichen Richtern besetzt ist, da hilft Dir selbest der beste Anwalts nichts mehr.

    Ich zumindest kenne in meinem Mikrokosmos keinen Vermieter, welcher seinen Mieter unter einem Jahr aus der Wohnung geklagt bekommen hätte...so um die 1 1/2 Jahre scheinen da irgendwie die Regel zu sein und bekommt man dann so einen säumigen Mieter aus der Wohnung kommt zumeist danach noch das große Erwachen, wenn man die Wohnung wieder betreten darf oder kann.
    Da habe ich mit meiner Rechtsanwältin richtig Glück. Bei der Arbeitsscheuen mit dem Balg hat es vom Beauftragen der Rechtsanwältin bis zur Zwangsräumung gerade mal 3 Monate gedauert.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  8. #148
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen

    Ich zumindest kenne in meinem Mikrokosmos keinen Vermieter, welcher seinen Mieter unter einem Jahr aus der Wohnung geklagt bekommen hätte...so um die 1 1/2 Jahre scheinen da irgendwie die Regel zu sein und bekommt man dann so einen säumigen Mieter aus der Wohnung kommt zumeist danach noch das große Erwachen, wenn man die Wohnung wieder betreten darf oder kann.
    Die Räumungsregeln wurden vor einiger Zeit für Vermieter deutlich günstiger gestaltet. So ist es durchaus möglich nach 3 Monaten einen Mieter los zu sein. Entweder sind deine Vermieter zu langsam, lassen sich mit Ausreden hinhalten oder die Fälle sind schon paar Jahre her
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  9. #149
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    Die Räumungsregeln wurden vor einiger Zeit für Vermieter deutlich günstiger gestaltet. So ist es durchaus möglich nach 3 Monaten einen Mieter los zu sein. Entweder sind deine Vermieter zu langsam, lassen sich mit Ausreden hinhalten oder die Fälle sind schon paar Jahre her
    Klar ist das möglich. Liegt aber auch am Mieter selbst und kommt auf den Grund an. Wenn der Mieter die Briefe vom Gerichtsvollzieher oder Gericht ungeöffnet in die Tonne kloppt hat er schlechte Karten. Zahlt er eine Summe seiner Schulden, hat er gute Karten. Kommt auch drauf an wie lange er säumig war..
    Ist aber auch nicht das Thema hier.

  10. #150
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    Standard AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    Die Räumungsregeln wurden vor einiger Zeit für Vermieter deutlich günstiger gestaltet. So ist es durchaus möglich nach 3 Monaten einen Mieter los zu sein. Entweder sind deine Vermieter zu langsam, lassen sich mit Ausreden hinhalten oder die Fälle sind schon paar Jahre her
    3 Monate? In der besten aller Welten ja - wenn der Mieter den Rechtsweg NICHT beschreitet.

    Du brauchst erst einen einen Räumungstitel vom Gericht, dann hast Du als Mieter so um die 4 Wochen Zeit diesem Titel zu widersprechen und selbst wenn es nach diesen 4 Wochen sofort zum Prozeß käme dauert es wieder 4 Wochen bis nach der Urteilsverkündung des gesprochene Urteil rechtskräftig wird undd selbst wenn Du räumen kannst muss da auch wieder eine Frist von so um die 4 Wochen eingeräumt werden bis man tatsächlich eine Wohnung zwangsräumen kann.

    Also alleine durch die Fristen sind schon einmal so um die 3 Monate um. Da es in der Regel ja aber so ist, dass Du einen Prozeßtermin erst in 4, 6 und mehr Monaten bekommst kannst Du Dir selber ausrechnen - wenn der Mieter den Rechtsweg beschreitet - wie lange es dauern wird und geht der Mieter dann gegen das Urteil in Berufung ist ein Jahr wohl die untere Grenze...wenn Du Glück hast.

    Selbst wenn Du aber - sagen wir nach einem Jahr- einen vollstreckbanren Räumungstitel hast nützt Dir dies erst einmal wenig, wenn der Mieter vor Gericht geht und Vollstreckungsschutz beantragt und schon gehen wieder ein paar Wochen ins Land bis da geurteilt, sprich entschieden wird und da bei einer Räumungsklage in der Regel ja immer die Kommune mit ins Spiel kommt kann es ganz schön tricky werden - wenn nämlich der Mieter keine "neue" Wohnung findet und die Kommune diesen Mieter nicht unterbringen kann - dann wird das Gericht "drohende Obdachlosigkeit" als Vollstreckungsschutz anerkennen und als Vermieter hast Du dann wirklich die Arschkarte gezogen.

    Ich erlebe dies gerade live - sprich der Vaters meines Schwagers versucht nunmehr seit mehr als 2 Jahren einen Russlanddeutschen und dessen Sippschaft aus der Wohnung zu klagen - da werden alle Register gezogen...drohende Obdachlosigkeit, Gutachten über Gutachten dass es für den Mieter nicht zumutbar wäre ausziehen zu müssen und was nutzt da der vollstreckbare "Räumungstitel" in der Tasche, wenn ein Richter immer wieder Vollstreckungsschutz gewährt? Kannst Du Dir einrahmen und an die Wand hängen....

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