Eher eine selten dämliche Ex-Mieterin, welche nicht wusste welche Mögkichkeiten das deutsche Rechtssystem so bietet Man darf aber im Leben auch ´mal Glück haben.
Ich hab es schon ´mal geschrieben, aber aus dem Kopf nochmal
Du hast einen Räumungstitel in der Hand und stellst diesen der Mieterin zu - dann hat diese so 4 Wochen Zeit sich dagegen zu wehren, wenn nicht, kannst Du räumen lassen, aber zwischen Ankündigung des Räumungstermins und der Räumung selber müssen wieder so um die 4 Wochen liegen und wenn nun die Mieterin nicht zum Mittel des Vollstreckungsschutzes greift - dann hast Du das Best Case-Szenario. Ist das aber die Regel?
Ich denke - eingedenkt der Erfahrungen aus meinem Mikrokosmos - wohl eher weniger und Dein Anwalt kann noch so gut sein - alleine die Ansetzung eines Gerichttermines zur Erlangung eines vollstreckbaren Urteils, wenn der Mieter sich gegen Deine Kündigung/Räumung wehrt, verschlingt in der Regel Monate und wenn dann ein Mieter alle, wirklich alle Register zieht und auf der anderen Seite ein Anwalt sitzt, welcher ebenfalls nicht auf den Kopf gefallen ist - dann hast Du vielleicht sogar einen Räumungstitel in der Hand, welcher Dir aber nichts nützt, weil Dir die Vollstreckung untersagt bleibt (Stichwort: Vollstreckungsschutz).
Man sollte als Vermieter nicht so blauäugig sein zu glauben, man bekomme einen säumigen Mieter so mir nichts, dir nichts in ein paar Wochen aus seiner Wohnung...dies bedingt einen selten dämlichen, säumigen Mieter.