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Thema: Ex-SS-Mann Gröning muss ins Gefängnis

Baum-Darstellung

  1. #38
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: Ex-SS-Mann Gröning muss ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Und Beihilfe zum Mord ist was?
    Nochmals nur für Dich, es ist fakt, daß jene, die Wachdienst auf den Wachtürmen taten, sowie jene, welche ihren Dienst in der Verwaltung verrichteten nichts mit den eigentlichen Vorgängen in den Lagern selbst zu schaffen hatten, noch daß diese wirklich ernsthaft Einblick hatten, was dort nun wirklich geschah.

    Nach deiner Logik wäre es auch Beihilfe zum Mord, wenn dein Nachbar Nekrophil wäre und Du verurteilt werden würdest, da dieser als dein Nachbar Frauen umbrachte, auch wenn Du von diesen taten deines Nachbarn nichts weißt.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Der Angeklagte Gröning war geständig.

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    Ernsthaft Geständig war dieser eigentlich nicht, vielmehr erhoffte sich dieser in irgendeiner Form Straffreiheit oder zumindest Minderung, und genau so liest sich auch der Artikel.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Packte den Angeklagten das "blanke Entsetzen" beim Anblick von 300000 Todgeweihten in Auschwitz?

    Mit absoluter Sicherheit hat er keinen einzigen Häftling jemals zu Gesicht bekommen.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Zu deiner gefälligen Kenntnisnahme: Der Angeklagte hatte nach eigenem Bekenntnis Einblick in die Vorgänge von Auschwitz.

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    Zum einen ist dieser Artikel, so, wie dieser geschrieben ist, nicht Glaubwürdig und zum zweiten stelle Du Esel Dir einmal die Frage, weshalb vergangene Verfahren gegen diesen Mann in der Vergangenheit eingestellt wurden!


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Im angefügten Link kannst du das Urteil gegen den Ex-SS-Angehörigen Gröning herunterladen (2,6 MB).

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    Alles, was Du bisher verlinkt hast stammt aus der gleichen Feder, das merkt man schon allein daher, daß sich die Berichte nicht nur ähneln, sondern identisch sind.

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Über die juristische Schuld entscheiden in einem Rechtsstaat die Gerichte.

    Das setzt einen Rechtsstaat voraus, wußtest Du, das der ehemalige Hauptamtliche Admin des Thiazi Forums länger im Bau sitzt (3 Jahre und sechs Monate), wohlgemerkt, wegen reiner Meinungsdelikte, der Mann hat weiß Gott niemanden geschadet, als die meißten Mörder und Vergewaltiger in diesem Lande, wenn diese überh. Verurteilt werden, wie im Fall Niklas;

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Allein an diesen Beispielen sieht man, daß es hier keine unabhängige Justiz gibt, erst recht keinen Rechtsstaat, die Rechtsauffassung in diesem Lande ist absolut Ideologisch gefärbt.

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Ein Demjanjuk-Gesetz existiert nicht, lediglich die juristische Neubewertung der Mittäterschaft in einem Vernichtungslager.
    Diese Neubewertung führte zu einer totalen Verschärfung der Gesetze, somit kann man von einem "Demjanjuk-Gesetz" durchaus sprechen.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    "Weisungsempfänger" waren sie bekanntlich alle, aber ohne solche hätten die "Planer und Organisatoren" alleine dagestanden.

    Deiner Affenlogik folgend müßte ich eines Tages Angst haben, als ehemaliger aktiver BW - Soldat, der in Serbien im Einsatz war und auch scharfe Schüsse abgab, freilich nach einer neuen Ideologischen Ausrichtung des Staates.

    Also nein, deine Auffassung ist falsch, denn man ist in einem Dienstverhältnis durch das Dienstverhältnis geschützt, damals wie heute, strafbar sind demnach nur Dinge, die auch zur Zeit des Dienstverhälnisses strafbar waren, was im genannten Fall negiert werden muß.

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    .....und die Aufhebung der Mord-Verjährungsfrist ist legal....
    Ist sie, darf allerdings im genannten Bsp. nicht zur Anwendung kommen, denn entscheidend ist in diesem Falle der rechtliche Hintergrund jener Zeit, was im Übrigen auch der Grund ist, weshalb früher, wo diese Republik noch nicht triefend rot war, viele Verfahren eingestellt werden mußten.

    Und da sind wir schon wieder beim Thema; hier handelt es sich um Gesinnungsjutiz.



    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Umgekehrt - das SS-Personal unterschrieb eine Verschwiegenheitserklärung bez. deren Tätigkeiten in den KZs.

    Unterschreibt man heute als Soldat, Polizist, Krankenschwester oder auch Angestellter in den Bereichen Rüstung und Luftfahrt auch, bringen die nun auch Leute verdeckt um?


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    ....sondern gleichfalls z.B. den Genossen Mielke.

    Falsch, zum ersten hat Mielke tatsächlich nur einen Bruchteil dessen abgesessen, zu dem er Verurteilt wurde, zum zweiten war die Strafe lächerlich gering und zum dritten war der ab Prozess 1991 gegen Mielke Ursprünglich nur der Versuch einer juristischen Neubeurteilung eines Urteils aus dem Jahr 1934 gegen Mielke zu 15 Bau, wegen Totschlages.

    Insofern steht das ganze NICHT im Kontext mit diesem Thema!


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Kein Richter verhandelt zwei komplett unterschiedliche Straftaten in vergleichender Weise im selben Prozess.
    ...wenn dieser wirklich unabhängig wäre, so täte dieser dieses allerdings.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Die an der Rampe von Auschwitz ankommenden Juden waren keine Partisanen, gegen die es sich zu verteidigen galt, sondern mehrheitlich Alte, Kinder und Frauen. Von den ankommenden, ungarischen Juden wurden ca. 15% zum Zwecke der Zwangsarbeit versklavt, der Rest sofort "verendlöst".

    Guten Morgen, Arschloch, Gröning stand weder an der Rampe, noch hat dieser den Gashahn aufgedreht!!

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Eigentlich waren 1000 Jahre vorgesehen.


    .....wovon man in den Zeitgenössischen Doktrinen nichts findet...

    Was man findet, daß Deutschland auf eine eintausend Jährige Geschichte zurückblickt (als Datum nannte man da man da den Sieg über Ungarn unter Heinrich I - Heinrich dem Vogler -, was vielen als Zündung des Deutschen Staates gilt) und man sich eben auch auf die künfigen Jahrhunderte Orientieren müsse, ein Punkt, an dem sich mehr oder weniger jeder gescheite Politiker orientieren sollte, wenn dieser im Gegensatz zu den Schaubuden heute eben nicht nur in Legislaturperioden denkt, das allerdings heißt nicht, daß man im NS die kommenden Jahrhunderte in Stein gemeißelt sah - eher im Gegenteil, wenn man bedenkt, daß mit Verlauf des Krieges es durchaus zu einer gewissen Liberalisierung des NS kam.

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Bitte nenne die entsprechenden Paragrafen im Reichsgesetzbuch!
    Kann er nicht, denn ein Paragraph behandelt doch eher Straftaten....und wo keine Straftat ist, greift entsprechend auch kein Paragraph.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Hehlerei mit dem Raubgut von Ermordeten zur Finanzierung einer verbrecherischen Organisation war auch zu NS-Zeiten illegal.

    Unabhängig dessen, daß Gröning dieses so, wie Du schreibst nicht tat, wurde dieser wegen "Beihilfe" verurteilt, nicht wegen Raub oder Hehlerei.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Du solltest dir dringend mal das von mir verlinkte Urteil durchlesen, in dem ausdrücklich auf die Tatsache der Finanzierung der SS mithilfe von dem Raubgut Ermordeter eingegangen wird. Und in diesem Part spielte der "ehrenwerte" Herr Gröning während seiner Auschwitz-Dienstzeit unbestreitbar eine Hauptrolle.

    Es wird zwar darauf eingegangen, allerdings bezieht sich dieses eher auf Spekulationen, wirklich Nachweisbar ist das ganze bis heute nicht.

    Außerdem bezieht sich die Begründung selbst Inahltlich eben auf die angebliche Beihilfe, das, was Du anführst wird in diesem Urteil (wie in den meißten) nur als moralisches Korsett genutzt, eben aus dem von mir geannten Grunde.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Nochmals speziell für dich: Mord, Raub und Hehlerei waren auch zu NS-Zeiten strafbare Handlungen. Und irgendwelche Schuldausschließungsgründe zugunsten der SS sind in den NS-Gesetzen nicht zu finden.

    ...nur das sich im Lagerbetrieb die Häftlinge eher gegenseitig beaufsichtigten, der eigentliche "Kapo" war selbst Häftling, und genau die Taten jener, sind meißt Grundlage für entspr. Prozesse, und nun einmal im Ernst, wann und wo wurden wirklich Häftlinge im Lagerordnungsdienst Angeklagt - ich wüßte von keinem Fall.


    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Bekannt ist jedoch, dass der monetäre Gegenwert des Raubgutes auf Konten der SS überwiesen wurde.

    Ist es NICHT, es wird SPEKULIERT, daß dem so gewesen sein KÖNNTE.


    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ....Wie dämlich bist Du eigentlich?


    Ich glaube die Frage lohnt nicht, das kommt eben bei herum, wenn man nach der Entbindung das eigentliche Kind an die Wand wirft und lieber die Nachgeburt großzieht.
    Geändert von Odem (12.01.2018 um 18:26 Uhr)

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




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