Da immer mehr Gemeinden am finanziellen Kollaps angelangt sind, müssen Anlieger bei Straßenbaumaßnahmen mitzahlen. Die Stadt Schlitz, die ihren Bürgern das nicht antun wollte, zog vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, verlor aber. Das Land Hessen verlangt, dass Anlieger, wenn die Kassen leer sind, an den Kosten beteiligt werden.
Hauptsache unseren Invasoren geht es gut.
Weitere Quellen:Das Verwaltungsgericht Gießen hat in erster Instanz die Klage der Stadt Schlitz abgewiesen. Die gegen dieses Urteil vom 6. Juni 2013 zugelassene Berufung der Stadt Schlitz hatte im Wesentlichen keinen Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung weitgehend zurückgewiesen.
In der mündlichen Urteilsbegründung wurde ausgeführt, jedenfalls bei defizitärer Haushaltslage sei eine Gemeinde rechtlich verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen und die auf die Bürger umzulegenden Kosten im höchstmöglichen Rahmen festsetzen. Komme sie dieser Pflicht nicht nach, so seien kommunalaufsichtliche Maßnahmen wie die Anweisung und der Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch die Kommunalaufsicht anstelle der Stadt rechtlich zulässig.
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