Über diesen Begriff als Strafbestand denke ich schon seit Jahrzehnten nach, ohne zu einer mich befriedigenden Erklärung gelangt zu sein.
In Deutschland ist dieser Strafbestand im [Links nur für registrierte Nutzer] des Strafgesetzbuchs verankert (in der Schweiz im [Links nur für registrierte Nutzer] des Strafgesetzbuchs).
Um eine geistige Übereinkunft zu erlangen, welche Gesetzeskraft erlangen würde und allein deshalb allgemeinverbindlich wäre, weil ihr nichts außer die Falschheit widerspricht, müßten die folgenden drei Fragen zureichend erörtert und beantwortet werden:
- Wer ist das „Volk“? – Die [Links nur für registrierte Nutzer]?
- Sollte, wenn von der „Volksverhetzung“ die Rede ist, nicht zugleich von der „Bevölkerungshetze“ die Rede sein?
- Was spricht dagegen, dem deutschen Strafgesetzbuch einen Volkseinschläferungsparagraphen hinzuzufügen (als Äquivalent zum [Links nur für registrierte Nutzer]?