Das Flüchtlingsamt BAMF muss erneut einen bereits abgeschobenen Asylbewerber zurückholen.
Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Der Mann aus Simbabwe sei Ende Oktober dorthin abgeschoben worden, teilte das Gericht mit. Die Abschiebung muss spätestens bis 1. Februar rückgängig gemacht werden. Sonst droht dem BAMF ein Zwangsgeld in Höhe von 8000 Euro.
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Das Ende vom Lied wird sein, dass noch weniger abgeschoben wird, da die Zurückholung von Flüchtlingen immer öfter droht.... Richter erziehen das BAMF....