Steht doch in der Überschrift: Asyl(!)bewerber
Demnach ist er illegal über die Grenze gekommen. Asylantrag hätte er an den Außengrenzen stellen müssen. Wäre der positiv beschieden worden (was nicht geht), wäre er hier kein Bewerber mehr.
Hier hätte er noch vor dem Aussprechen von "A" des "Asyl" gleich wieder hinter die (Außen)grenze geschafft werden müssen.