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Thema: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

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  1. #1
    Freiheitsstatue Benutzerbild von Rutt
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    Standard Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Es geht um die Interessen der Mitarbeiter

    Kursanbieter und Jobcenter-Angestellte haben ein System etabliert, das die Arbeitslosen-Statistiken schönt und der eigenen Karriere dient. Eine Recherche.

    „Ob so ein Kurs den Arbeitslosen etwas bringt, spielt bei der Vergabe keine Rolle“, sagt Petra Friedrichs, eine ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin, die eigentlich anders heißt. „Nicht die Interessen der Arbeitslosen stehen dabei im Mittelpunkt, sondern die der Mitarbeiter“, sagt sie. Das habe eine einfache Erklärung: Arbeitslose, die in einem Kurs stecken, werden in der Arbeitslosenstatistik nicht mitgezählt. Und an der Statistik hängt neben den Erfolgsmeldungen der BA die berufliche Zukunft der Jobcenter-Mitarbeiter auf unterster Ebene – sowie Boni-Zahlungen an ihre Vorgesetzten.

    „Erfolgt eine Bewertung der Zielerreichung mit 'A' bzw. eine entsprechende individuelle Leistungseinschätzung im Rechtskreis SGB II, kommt eine Leistungsprämie in Höhe von bis zu 20 Prozent des Grundgehalts in Betracht“, heißt es im Handbuch Personalrecht der Arbeitsagentur. Für ein „B“ gibt es 15 Prozent. Diese Prämien stehen verbeamteten Führungskräften zu. Angestellte Führungskräfte erhalten laut Tarifvertrag für ein „A“ eine Prämie von 20 Prozent des Grundgehalts.

    Die einfachen Mitarbeiter – Arbeitsvermittler und Fallmanager – bekommen zwar kein Geld für ausgebuchte Kurse. Für sie hängt an den Statistik-Zielen aber oft der Job. „Wer am Ende des Jahres die Note A oder B bekommt, der muss zum Gespräch über eine Beförderung eingeladen werden“, sagt Friedrichs. Wer befristet angestellt sei und ein C oder gar ein D bekommt, gerate in Gefahr, bald selbst Kunde des Jobcenters zu werden.

    „Das läuft oft nach dem Motto wenn du noch ein Schippchen drauflegst, sorge ich auch dafür, dass du eine Festanstellung kriegst'“, erklärt Gerd Zimmer, Personalratsvorsitzender des Jobcenters Köln. Vor allem neue Mitarbeiter seien betroffen, die oft befristet angestellt werden. „Wer seine Stelle behalten will, muss der Logik der BA folgen: statistische Zielerreichung durch bedingungslose Loyalität“, sagt Zimmer.

    Dafür, dass sich Hartz-IV-Empfänger nicht gegen die Kurse wehren, ist gesorgt. Schließlich hat jeder Arbeitslose mit dem Jobcenter eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Darin ist auch festgehalten, dass der Hartz-IV-Empfänger alle Angebote nutzen muss, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Wer vom Jobcenter also einen Kurs angeboten bekommt, aber diesen ablehnt, verstößt gegen die Eingliederungsvereinbarung.

    Als Konsequenz droht eine Sanktion: Diese Strafkürzungen des Existenzminimums erzielen eine zweifache Wirkung. Wer eine Sanktion erhält, gerät schnell in finanzielle Not und wird sich dem nächsten Kursangebot des Jobcenters umso weniger entziehen. Oder er wird zu einem jener Schicksale, die durch weitere Sanktionen ganz aus dem Hartz-IV-Bezug fallen - und aus der Statistik des Jobcenters.

    Wer etwa den dreimonatigen Vollzeit-Kurs „Begleitung, Aktivierung, Stabilisierung und Integration“ bei Mikro Partner verweigert, zum Beispiel weil er sich unabhängig um Fortbildung bemüht, muss mit einem solchen Brief vom Jobcenter Pankow rechnen: „Ihr Arbeitslosengeld mindert sich um 122,70 Euro monatlich (...) Sie haben diese Maßnahme trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht angetreten.“ Seit 2013 haben deutsche Jobcenter jedes Jahr zwischen 900.000 und einer Million derartige Sanktionen ausgesprochen.

    So nutzen Fallmanager und Jobvermittler sogar Zwangsmittel, um Kurse zu füllen. Über die Jahre ist so ein Milliardengeschäft entstanden. Private Kursanbieter verkaufen Jobcenter-Mitarbeitern mit den Kursen die „Zielerreichung“. Beide Seiten profitieren. Zum Leidwesen von Arbeitslosen und Steuerzahlern.
    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]
    mfg
    rutt
    Johann Christoph Friedrich von Schiller 10. November 1759 - † 9. Mai 1805
    "Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen"

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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Westbürger
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Dafür, dass sich Hartz-IV-Empfänger nicht gegen die Kurse wehren, ist gesorgt. Schließlich hat jeder Arbeitslose mit dem Jobcenter eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Darin ist auch festgehalten, dass der Hartz-IV-Empfänger alle Angebote nutzen muss, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Wer vom Jobcenter also einen Kurs angeboten bekommt, aber diesen ablehnt, verstößt gegen die Eingliederungsvereinbarung.
    Dafür gibt es eine einfache Lösung. Einfach die EGV nicht unterschreiben. Vertragsfreiheit.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Zitat Zitat von Westbürger Beitrag anzeigen
    Dafür gibt es eine einfache Lösung. Einfach die EGV nicht unterschreiben. Vertragsfreiheit.
    Unsinn Hoch Drei!

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Westbürger
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Unsinn Hoch Drei!
    Kannst du mir das bitte begründen?

  5. #5
    HPF Moderator
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Zitat Zitat von Westbürger Beitrag anzeigen
    Kannst du mir das bitte begründen?
    natürlich nicht, weil er keinen Plan von der EGV hat
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Zitat Zitat von Westbürger Beitrag anzeigen
    Kannst du mir das bitte begründen?
    Nicht unterschreiben heißt, dass man der Willkür des Jobcenters ausgeliefert ist. Man kann zwar Widerspruch einlegen was aber zur Folge hat, dass man zu einer anderen unsinnigen Maßnahme herangezogen wird. Alles nicht so einfach wie es sich so mancher vorstellt. Die einfache Lösung ist schon deshalb keine, weil sie in den meisten Fällen Sanktionen nach sich zieht. Das wissen die Jobcenter und der Gesetzgeber auch. Von daher ist es nicht zu empfehlen.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Westbürger
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Nicht unterschreiben heißt, dass man der Willkür des Jobcenters ausgeliefert ist. Man kann zwar Widerspruch einlegen was aber zur Folge hat, dass man zu einer anderen unsinnigen Maßnahme herangezogen wird. Alles nicht so einfach wie es sich so mancher vorstellt. Die einfache Lösung ist schon deshalb keine, weil sie in den meisten Fällen Sanktionen nach sich zieht. Das wissen die Jobcenter und der Gesetzgeber auch. Von daher ist es nicht zu empfehlen.
    Nicht unterschreiben, hat meistens zur Folge, dass man einen Verwaltungsakt bekommt. Das ist immer besser, als zu unterschreiben, weil man der EGV nicht zugestimmt hat. Darauf legt man Widerspruch ein. Das Jobcenter kann niemanden sanktionieren, nur weil er eine EGV nicht unterschrieben hat.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Nicht unterschreiben heißt, dass man der Willkür des Jobcenters ausgeliefert ist. Man kann zwar Widerspruch einlegen was aber zur Folge hat, dass man zu einer anderen unsinnigen Maßnahme herangezogen wird. Alles nicht so einfach wie es sich so mancher vorstellt. Die einfache Lösung ist schon deshalb keine, weil sie in den meisten Fällen Sanktionen nach sich zieht. Das wissen die Jobcenter und der Gesetzgeber auch. Von daher ist es nicht zu empfehlen.
    Es gibt aber keine Sanktionen, wenn man die EGV nicht unterschreibt. Man bekommt sie dann als Verwaltungsakt nachgereicht, gegen den man juristisch vorgehen kann. Gegen eine unterschriebene EGV dagegen kann man nicht mehr vorgehen.

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Zitat Zitat von Westbürger Beitrag anzeigen
    Dafür gibt es eine einfache Lösung. Einfach die EGV nicht unterschreiben. Vertragsfreiheit.
    Das wissen nur viele Betroffene nicht. Zudem treten die Ämter in einer Weise auf, die suggeriert, dass man das hinnehmen muss. Widerspruch oder Klage reichen die Wenigsten ein. Und auch dann wird immer wieder aufs neue versucht eine EGV unterzujubeln oder anzuordnen.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Zwangskurse der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

    Zitat Zitat von Westbürger Beitrag anzeigen
    Dafür gibt es eine einfache Lösung. Einfach die EGV nicht unterschreiben. Vertragsfreiheit.
    Wer die aber nicht unterschreibt, bekommt keine Leistungen. In der Folge hieße das, die Wohnung zu verlieren und kein Essen und Trinken zu haben.

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