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Ein 15 Jahre altes Mädchen soll im Sommer des vergangenen Jahres im Landkreis Altötting von einem Asylbewerber aus Afghanistan im Schulbus belästigt worden sein. Obwohl das Mädchen den Vorfall mit ihrem Smartphone aufgezeichnet hatte, war das Verfahren am Amtsgericht Altötting eingestellt worden. Nach einer Presseanfrage wurde das Verfahren im Herbst wieder aufgenommen. Nun wurde das Videomaterial neu bewertet - und eine Geldstrafe gegen den Mann erwirkt, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein auf PNP-Nachfrage.
Das Video über das zunächst das Wochenblatt berichtet hatte, zeigt einen Mann, der mehrere Sitzplätze neben der jungen Frau sitzt. Sein linkes Bein ist angewinkelt, mit der rechten Hand stimuliert er anscheinend sein Glied. Nachdem die junge Frau mit dem Video zur Polizei gegangen war, eröffnete das Amtsgericht Altötting ein Verfahren wegen Exhibitionismus. Auf PNP-Nachfrage erklärte ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass der Mann mit einem ärztlichen Artest jedoch glaubhaft vermitteln konnte, dass er nicht sein Glied manipulierte. Medienberichten zufolge soll er behauptet haben, sich lediglich im Intimbereich gekratzt zu haben.
Dass das Verfahren nun im November noch einmal aufgenommen wurde hänge mit einer Presseanfrage zusammen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein. Nach der erneuten Sichtung des Videos, sei die Sachlage anders bewertet worden. Wegen exhibitionistischen Verhaltens hat die Staatsanwaltschaft Traunstein in der zweiten Dezemberwoche Strafbefehl beantragt. Dem Mann droht nun eine Geldstrafe.
Kann mir bitte jemand erklären wie so ein ärztlichen Attest zustande kommt ??? (damit "neben der Spur" zufrieden ist.)