Auf Strafgerichtsebene ist das nicht nachweisbar. Auf allen Ebenen
von Zivilprozessen schon. Wer als Nichtjude einen Zivilprozesse gg.
einen Juden fuehrt bekommt trotz Geschaeftsverteilungsplan der
Gerichte im laufenden Verfahren auf " wundersame Weise " einen
juedischen Richter. Der Anwalt des Mandaten ist ohnehin Advokat
und die Geschaeftsverteilungsplaene sind Augenwischerei weil im
Falle das fuer den Zivilprozess kein juedischer Richter vorgesehen
war, der Geschaeftsverteilungsplan so veraendert wird das es passt.
Es wird mit ploetzlicher Krankheit oder andere vorgeschobene Faelle
die Umbesetzung des Geschaeftsverteilungsplans augenscheinlich
formell gerechtfertigt. Im laufenden Verfahren wird der vormals
nichtjuedische Richter von einem juedischen Richter ersetzt und
selbstverstaendlich gewinnt der Jude den Zivilprozess gegen den
Nichtjuden.
Das geht dann auf allen Ebenen des Zivilprozesse weiter. Selbst das
Bundesverfassungsgericht ist keine wirklich letzte Chance nachdem
alle Instanzen durchlaufen wurden, weil das Bundesverfassungsgericht
mindestens genauso verjudet ist wie die Deutschen Parlamente es sind.
Mir ist das mehrmals passiert und ich habe daraus gelernt. Ich
fuehre entweder keine Zivilprozesse gegen Juden mehr oder pflege
chinesisches Geschaftsgebahren im Umgang mit Juden. Werde ich
von Juden zivilrechtlich verklagt, nehme ich mir einen juedischen
Anwalt und lasse von dem juedischen Anwaelten einen Vergleich
vor dem juedischen Zivilgericht aushandeln.