Wegen 130er "Holocaustleugnung" und "Hausfriedensbruch" - Beides trifft aber nicht zu. Er wird wohl in die Berufung gehen. Ob das bei der jetzigen BRD-Gesinnungsjustiz Aussicht auf Erfolg hat, vermag ich nicht zu sagen. Frueher waere das aber wohl auf jeden Fall so gewesen, wenn ich mir so einige Urteile und Protokolle durchlese.