Das was der VL erzählt von wegen Blutvergiftung, er sei nicht klar und könne seine Verbrechen weiterbegehen usw. widerspricht zumindest ganz deutlich dem Inhalt des Schreibens mit der Begründung für die Ablehnung welches hier im Forum ein Nutzer reingestellt hat. Ich weiss leider nicht mehr wer, wann und in welchem Strang.
Aber da stand was von Durchblutungsstörung und als wohl primärer Grund für die Ablehnung wurde aufgeführt, dass Mahler auch in Freiheit keine bessere Behandlung bekommen würde als die die im Vollzug gewährleistet sei. Die Krankheit, Behandlung und die Genesung stünden also nicht im Zusammenhang mit der Strafe.
Aber na ja, irgendwie muss man ja seine Zielgruppe bei der Stange halten.