Ja, aber der Inhaber des Personalausweises der BRD ist kein "Staatsbürger", da die BRD kein "deutscher Staat" ist. Also muss man sich an das davor geltende Recht halten, was auch noch immer gilt! Also - alles gut! Abgesehen davon sind wir hier nicht bei irgendwelchen absurden Rechtstheorien, sondern haben das Überleben unseres Volkes im Auge. Für Geschwätz und Regentonnen-Philosophie ist da ohnehin kein Platz irgendwann.