Zitat von
Murmillo
Jeder Bedienstete in der Bundesrepublik Deutschland hat gemäß § 58 Abs. 1 BBG folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Der Amtseid des BundeskanzlXXX lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Auch dieser Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
So unterschiedlich sind die also nicht.