Ja, das Grundgesetz wurde häufig geändert. Und zwar auf demjenigen Wege, den es ausdrücklich vorsieht. Eine Verfassung ist änderbar, sofern in ihr steht, das es geht. Einen Grundsatz der Unveränderlichkeit einer Verfassung gibt es nicht. Und es gibt m.W. auch keine Verfassung, die bisher nicht geändert wurde.
Hast Du mal ein Grundgesetz von 1949 und eines von heute in der Hand gehabt und verglichen? Wo siehst Du da erhebliche Änderungen? Die Staatssttrukturprinzipien sind praktisch identisch und der Grundrechtskatalog sieht auch noch weitgehend so aus wie damals. In welchen Artikeln wurden Deiner Ansicht nach bestehende Rechte erheblich beschnitten?
Ich weiss! Und eben diese "Menschenschändung" wird von der Verfassung ausdrücklich geschützt.Mit Menschenschändung meine ich nicht Kinderschändung sondern religion. [...]