Der zwote Absatz gehört doch genauso zum Artikel wie der erste!
Eine solche Deutung entspräche nun allerdings nicht den Regeln der juristischen Kunst und wär insofern nicht zulässig.
Das scheiterte nicht nur an der Unzulässigkeit s.o., es scheiterte obendrein daran, dass der Gesetzeseingriff aus Art. 2 GG in Art. 4.I und 4.II GG nicht vorkommt und
selbst wenn es so ginge, wie Du wolltest, es bei Art. 4 nicht ginge.
Für mich stellt sich nun folgendes Problem: Letztlich schreibst Du, dass wenn wir absichtlich ignorieren, wie Rechtswissenschaft hierzulande seit Jahr & Tag funktioniert, wir umsetzen könnten, was Du willst, ohne gegen Gesetze zu verstossen. Ich weiss tatsächlich nicht, was ich davon halten soll. Warum ist Dir die Legalität wichtig, wenn Dir die dahinterstehenden Prinzipien egal sind? Warum nicht einfach sagen, man solle das Grundrecht missachten und das Grundgesetz zu brechen? Ich glaube, dass wäre rein praktisch eher machbar, als die Juristerei zu ändern! Es tut nicht weh, ein Verfasssungsfeind zu sein und die Menschenrechte abzulehnen, ich weiss das ganz sicher.