Straßenausbaubeiträge in Sachsen: Wer muss erheben?[Links nur für registrierte Nutzer]
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Am 31.01.2007 hat das OVG Bautzen unter dem Aktenzeichen 5 B 522/06 ein Urteil zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erlassen. Dieses wurde am 22.03.2007 veröffentlicht. Demzufolge sind diejenigen Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erhebung frei, deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist. Gemeinden, deren finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist, müssen keine Straßenausbaubeiträge erheben.
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