Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
Es ist die Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch in der BRD? Wo ist denn sein Gültigkeitsbereich? Wie kann es denn, auch von der Regierung, Tag für Tag straflos gebrochen werden wenn es noch gilt? Meiner bescheidenen Ansicht nach leben die Restdeutschen seit der Wiedervereinigung in einem rechtsfreien Raum, in dem nur noch de facto Rechtssprechung existiert. Die politischen Ereignisse der letzten jahre illustrieren dies beredt. Höchste Politiker beugen und ignorieren bestehende Gesetze ganz nach Gutdünken, ohne dafür belangt werden zu können. Berechtigte versuche sie dafür anzuklagen werden einfach vom Tisch gewischt, geradezu frech verlacht. Das ist keine "freiheitliche Demokratie", das ist eine fremdgesteuerte linksfaschistische Diktatur gegen das eigene Volk übelster Sorte (und ja, ich habe im Gegensatz zu den meisten Dödeln die den Begriff bei allen sich bietenden Gelegenheiten im Maule führen einen sehr genau definierten Begriff von Faschismus, danke der Nachfrage).
Suppenkasper, man sollte sich Urteile anschauen, wenn auf sie verwiesen wird. In den heutigen Internetzeiten sehr einfach:

[Links nur für registrierte Nutzer]

Das so oft erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, auf das gern ohne Angabe des Aktenzeichens verwiesen wird, schließlich trifft es ein ganz andere Aussage als ihm immer nach gesagt wird.

Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Der Geltungsbereich einer Rechtsnorm muss nicht konkret definiert sein, sondern er muss für den Normunterworfenen erkennbar sein.

Name der Rechtsnorm: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Geltungsbereich durch den Namen erkennbar.

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Geltungsbereich durch die Präambel erkennbar.

Dann haben wie noch die Ratifizierung des GG, die Beitrittserklärung der DDR, den Einigungsvertrag etc. pp..

Der Geltungsbereich ist auch dadurch erkennbar.