Der HSV ist in einer psychischen Ausnahmesituation, das ist entschuldbar und verständlich, man hat Angst das man hinter dem antifaschistischen St.Pauli nur noch Nummer 2 in Hamburg ist.
Der HSV ist in einer psychischen Ausnahmesituation, das ist entschuldbar und verständlich, man hat Angst das man hinter dem antifaschistischen St.Pauli nur noch Nummer 2 in Hamburg ist.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Die sollen sich aufs Kicken konzentrieren
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Interessant ist auch die Frage, ob das BRD-System den HSV als Verein nach Art. 9 Abs. 2 Alt. 1 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VereinsG verbieten koennte, wenn alle oder ein Grossteil der HSV-Mitglieder auch Anhaenger der AfD bzw. AfD Mitglieder waeren ?
Stichwort: Hells Angels – und das Vereinsverbot
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rechtslupe.de/verwaltungsrecht/hells-angels-und-das-vereinsverbot-384269
Verbotsgruende fuer den HSV als Verein waeren hier genannt:
Quelle:
§ 3
Verbot
(1) 1Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). 2 Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung
1. des Vereinsvermögens,
2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und
3. von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind,
...
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dejure.org/gesetze/VereinsG/3.html
Ich habe die Norm so verstanden, dass das BRD-System den HSV als Verein verbieten koennte, wenn sich dieser gegen die verfassungsmaessige Ordnung richtet und nach Zweck und Taetigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen wuerde.
Siehe auch hier:
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bverwg.de/050809U6A3.08.0
Ich denke, dass vor diesem Hintergrund ein Ausschlussverfahren fuer HSV-Mitglieder nur durch driftige Gruende gerechtfertigt werden kann ?
Zum Beispiel Straftaten des HSV-Mitgliedes zum Nachteil des Vereins wie zum Beispiel Koerperverletzungsdelikte oder Sachbeschaedigung im Stadion oder auf dem Vereinsgelaende.
Ob allein eine AfD Mitgliedschaft fuer einen Ausschluss ausreichend ist ?
Der Vorfall zeigt aber auch sehr schoen, dass das antideutsche BRD-System langsam totalitaere orwellsche Zuege annimmt.
Wer sich der NWO-Ideologie nicht unterwirft, soll sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt und vernichtet werden.
“The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)
Nein, ist sie nicht, denn die AfD ist eine demokratisch gewählte Partei und sogar im Bundestag vertreten. Im Gegenteil: Wenn sie Mitglieder nur aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei der AfD ausschliessen, steht mMn der Verein nicht mehr auf dem Boden des GG (es sei denn, so etwas stünde in den Vereinssatzungen, wobei dann evtl. auch noch geprüft werden müsste, ob das Rechtens ist.) Wie wäre es denn, wenn der Verein einen Spieler ausschliessen würde, weil er schwul ist? DAS gäbe sicher einen grossen Skandal, oder nicht?
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Ich verstehe das nicht ?
Ich bin mir hier fast sicher, dass der HSV Mitglieder juedischen oder islamischen Glaubens nicht wegen ihrer Religionszugehoerigkeit aus dem Verein ausschliessen koennte, da fuer den Verein hier die Drittwirkung von Grundrechten gelten wuerde.
Die Mitglieder, die vom HSV wegen ihres Glaubens ausgeschlossen werden wuerden, koennten sich in diesem Falle gewiss auf die Glaubensfreiheit im Art 4 GG berufen.
Deshalb ist es sehr fraglich, ob allein Sympathien fuer die AfD, eine Anhaengerschaft fuer die AfD oder eine Mitgliedschaft in der AfD allein ausreichend fuer einen Ausschluss sind ?
Wie die Glaubensfreiheit wuerde die AfD-Verbindung doch nur die Privatssphaere des HSV-Mitgliedes, das vom HSV ausgeschlossen werden soll, beruehren.
Ich bin der Ansicht, dass sich der Verein HSV nicht in die privaten Glaubens- und Parteizugehoerigkeitsangelegenheiten eines Mitgliedes einmischen darf.
Der HSV darf in diesen Kernbereich der Privatssphaere nicht einwirken bzw. eindringen, da grundrechtlich geschuetzt.
Die intime Privatssphaere und auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Art 1 GG i.V.m. Art 2 I GG geschuetzt.
Eine AfD Parteizugehoerigkeit muesste dem HSV nicht einmal offenbart werden, da ihn das schlichtweg nichts angeht. Stichwort: Datenschutz.
Der HSV ist kein Geheimdienst, der ueberall illegal im Privatleben der Mitglieder hineinschnueffeln kann und die Mitglieder damit belaestigt oder ist die BRD jetzt schon vollkommen irre geworden ?
Das geht den HSV also nichts an und ist Tabuzone fuer den HSV.
Auch stehen Parteien, die vom Bundesverfassungsgericht nicht als verfassungsfeindlich eingestuft worden sind, unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes im Art 21 GG:
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dejure.org/gesetze/GG/21.html
Deutsche Staatsbuerger duerfen also am politischen Willensbildungsprozess des Volkes in Parteien mitwirken, solange diese nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden.
Der HSV ist keine Instanz, die die AfD im antideutschen BRD-System verbieten kann.
Der HSV will mit dem Ausschlussverfahren anscheinend AfD-Mitglieder unter Druck setzen, damit diese ihr im Art. 21 GG verbuergtes Recht nur unter Ausschluss der HSV-Mitgliedschaft wahrnehmen koennen ?
Ich finde, dass der HSV hier viel zu weit gegangen ist. Kein HSV-Mitglied darf solche Ausschlussverfahren billigen.
Das BRD-System wird immer totalitaerer und wird, wenn es so weitergeht, sich zu einer Diktatur entwickeln.
Die Gesinnungsdiktatur mit der ganzen maaschen Stasi-Bespitzelung ist ja jetzt schon da.
“The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)
“The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)
Die Bundesliga --inzwischen international eine Lachnummer, die durch abenteuerliche niederlagen in internationalen Wettbewerben selbst gegen unbekannteste Gegner aus der Walachai "glänzt", muss halt irgendwas tun, um wieder auf sich aufmerksam zu machen.
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