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Thema: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

  1. #61
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
    In einem Satz und das ist kein
    Reiner Zufall:

    Im GG/Besatzungsstatut lautet der Artikel 146:

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Dein Argument funktioniert nicht, Reiner Zufall. Artikel 146 GG ist nicht in Artikel 79 Absatz 3 GG erwähnt. Er lässt sich also jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, streichen, ändern oder ersetzen. Somit lässt sich aus ihm keine Verpflichtung ableiten. Dass müsste man aber, damit dein Argument funktioniert.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #62
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dein Argument funktioniert nicht, Reiner Zufall. Artikel 146 GG ist nicht in Artikel 79 Absatz 3 GG erwähnt. Er lässt sich also jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, streichen, ändern oder ersetzen. Somit lässt sich aus ihm keine Verpflichtung ableiten. Dass müsste man aber, damit dein Argument funktioniert.
    wollen wir das nicht frei entscheiden ?
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #63
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dein Argument funktioniert nicht, Reiner Zufall. Artikel 146 GG ist nicht in Artikel 79 Absatz 3 GG erwähnt. Er lässt sich also jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, streichen, ändern oder ersetzen. Somit lässt sich aus ihm keine Verpflichtung ableiten. Dass müsste man aber, damit dein Argument funktioniert.

    Die Ewigkeitsklausel verhindert jedoch nicht, dass sich das deutsche Volk eine das Grundgesetz ablösende Verfassung schaffen könnte, auch wenn diese Veränderungen mit sich bringt, die eigentlich durch die Ewigkeitsklausel verhindert werden sollen. Diese Möglichkeit, eine neue Verfassung zu schaffen, sieht Art. 146 Grundgesetz in der alten wie in der neuen Fassung – hiernach äußerstenfalls als Totalrevision des Grundgesetzes[Links nur für registrierte Nutzer] – vor. Einige Verfassungsrechtler haben allerdings angenommen, dass Art. 146 GG a.F. mit der [Links nur für registrierte Nutzer] außer Kraft getreten sei und dass die neue Fassung unwirksam sei, soweit sie Änderungen betreffe, die nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig sind. Das Bundesverfassungsgericht sieht Art. 146 GG als wirksam an, hat aber ausdrücklich offengelassen, ob sogar die [Links nur für registrierte Nutzer] an die in der Ewigkeitsklausel geschützten Grundsätze „schon wegen der Universalität von Würde, Freiheit und Gleichheit“ gebunden ist.[Links nur für registrierte Nutzer]

  4. #64
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Die Ewigkeitsklausel verhindert jedoch nicht, dass sich das deutsche Volk eine das Grundgesetz ablösende Verfassung schaffen könnte, auch wenn diese Veränderungen mit sich bringt, die eigentlich durch die Ewigkeitsklausel verhindert werden sollen. Diese Möglichkeit, eine neue Verfassung zu schaffen, sieht Art. 146 Grundgesetz in der alten wie in der neuen Fassung – hiernach äußerstenfalls als Totalrevision des Grundgesetzes[Links nur für registrierte Nutzer] – vor. Einige Verfassungsrechtler haben allerdings angenommen, dass Art. 146 GG a.F. mit der [Links nur für registrierte Nutzer] außer Kraft getreten sei und dass die neue Fassung unwirksam sei, soweit sie Änderungen betreffe, die nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig sind. Das Bundesverfassungsgericht sieht Art. 146 GG als wirksam an, hat aber ausdrücklich offengelassen, ob sogar die [Links nur für registrierte Nutzer] an die in der Ewigkeitsklausel geschützten Grundsätze „schon wegen der Universalität von Würde, Freiheit und Gleichheit“ gebunden ist.[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]
    Bolle, es ging nur um das Argument, dass man aus Artikel 146 GG ableiten kann, dass GG sei keine Verfassung. Genauso wenig kann man aus ihm eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ableiten. Bolle, ein souveränes Volk kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben. Man muss nur eine Mehrheit von der Notwendigkeit einer neuen Verfassung überzeugen.

    Mit Argumenten, die nicht stimmen überzeugt man aber keine Mehrheit.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #65
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bolle, es ging nur um das Argument, dass man aus Artikel 146 GG ableiten kann, dass GG sei keine Verfassung. Genauso wenig kann man aus ihm eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ableiten. Bolle, ein souveränes Volk kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben. Man muss nur eine Mehrheit von der Notwendigkeit einer neuen Verfassung überzeugen.

    Mit Argumenten, die nicht stimmen überzeugt man aber keine Mehrheit.
    Man muss nichts ableiten.
    Es steht dort schwarz auf weiss.
    Um die Vorläufigkeit auch für verstockte Rechthaber wie dich zu verdeutlichen, haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes sogar zwei verschiedene Bezeichnungen für die beiden verschiedenen Rechtsdokumente gewählt.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  6. #66
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Kennst du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis?
    Ist dir ein Fall bekannt bei dem Bundestag oder Bundesrat eine GG Änerung verhindert hatten?
    Wenn erkennbar ist, dass die erforderliche Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht erreichbar ist, wird das Vorhaben eben still und leise beerdigt und kommt gar nicht erst zur Abstimmung. Das passiert gar nicht so selten. Steht nur nicht immer in BILD.

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Alleine der Umstand daß bis auf wenige Ausnahmen Regierungsmitglieder auch Mitglieder des Parlaments sind ist an sich ein Skandal und widerspricht eklatant dem Pronzip der Gewaltenteilung.
    Warum ist es dann nicht verboten? Dass es eine enge Verbindung zwischen den die Regierung stützenden Bundestagsfraktionen und den Regierungsmitgliedern aus diesen Parteien gibt, ist ja wohl nicht verwerflich. Und die gäbe es auch, wenn Regierungsmitglieder keine MdB sein dürften.

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Das GG war von Anbeginn an eine Farce.
    Das kannst du gerne so sehen, aber dafür funktioniert es seit 72 Jahren recht gut.

  7. #67
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Die Ewigkeitsklausel verhindert jedoch nicht, dass sich das deutsche Volk eine das Grundgesetz ablösende Verfassung schaffen könnte, auch wenn diese Veränderungen mit sich bringt, die eigentlich durch die Ewigkeitsklausel verhindert werden sollen. Diese Möglichkeit, eine neue Verfassung zu schaffen, sieht Art. 146 Grundgesetz in der alten wie in der neuen Fassung – hiernach äußerstenfalls als Totalrevision des Grundgesetzes[Links nur für registrierte Nutzer] – vor. Einige Verfassungsrechtler haben allerdings angenommen, dass Art. 146 GG a.F. mit der [Links nur für registrierte Nutzer] außer Kraft getreten sei und dass die neue Fassung unwirksam sei, soweit sie Änderungen betreffe, die nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig sind. Das Bundesverfassungsgericht sieht Art. 146 GG als wirksam an, hat aber ausdrücklich offengelassen, ob sogar die [Links nur für registrierte Nutzer] an die in der Ewigkeitsklausel geschützten Grundsätze „schon wegen der Universalität von Würde, Freiheit und Gleichheit“ gebunden ist.[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]
    Das Grundgesetz gilt doch gar nicht mehr. Ist letzten Winter von Merkel und ihren Leuten abgeschafft worden.

  8. #68
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
    Im GG/Besatzungsstatut lautet der Artikel 146: ...
    Das Besatzungsstatut in der Fassung vom Mai 1949 findest du hier:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Es wurde aber mehrfach geändert und trat 1955 außer Kraft.

  9. #69
    Mitglied
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Wenn erkennbar ist, dass die erforderliche Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht erreichbar ist, wird das Vorhaben eben still und leise beerdigt und kommt gar nicht erst zur Abstimmung. Das passiert gar nicht so selten. Steht nur nicht immer in BILD.



    Warum ist es dann nicht verboten? Dass es eine enge Verbindung zwischen den die Regierung stützenden Bundestagsfraktionen und den Regierungsmitgliedern aus diesen Parteien gibt, ist ja wohl nicht verwerflich. Und die gäbe es auch, wenn Regierungsmitglieder keine MdB sein dürften.
    Das wird ein Systemling wie du im Leben nicht kapieren, dass genau das doch einer der Gründe ist, warum das uns von den Siegern genehmigte vorläufige Verfassungskonstrukt eine Farce ist.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  10. #70
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    Standard AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    ... haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes sogar zwei verschiedene Bezeichnungen für die beiden verschiedenen Rechtsdokumente gewählt.
    Sie haben lediglich berücksichtigt, dass eine neue Verfassung ja nicht unbedingt "Grundgesetz" heißen muss, sondern auch "Konstitution", "Charta", "Leitlinien", "Staatskochbuch" oder ähnlich heißen könnte. "Verfassung" ist eben der allgemeine Begriff.

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