Ich kann mir schon vorstellen, dass die jeweilige Besatzungsmacht ein Vetorecht hatte, falls etwa ein bekannter Alt-Nazi gewählt worden wäre, obwohl man bei solchen Leuten sicher schon die Kandidatur unterbunden hätte. Das jedoch wäre bestimmt auch auf der Grundlage des jeweiligen deutschen Wahlgesetzes möglich gewesen. Immerhin gab es ja damals auch KPD-Fraktionen, zumindest in NRW, denn zwei KPD-Mitglieder gehörten zum Parlamentarischen Rat, ohne dass die Alliierten etwas dagegen taten. Im Übrigen waren die Besatzungsbehörden froh um alles, worum sie sich nicht mehr kümmern mussten.
Zusammenfassend darf ich also sagen, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass die westdeutschen Landtage im Sommer 1948 aus Mitgliedern bestanden, die von den Westalliierten ausgesucht worden waren oder eine besondere Erlaubnis von denen hatten. Und wenn das doof ist, so bin ich zumindest lernwillig. Kann mir jemand eine solche Lizenz zeigen (d. h. einen Link zu einer Seite, wo man etwas darüber findet)?
Nun, es ist so mancher ehemalige Nazirichter durch die Maschen geschlüpft (es soll sogar einer mal Ministerpräsident von Baden-Württemberg geworden sein), aber grundsätzlich hatte Personen mit bekannter brauner Vergangenheit es gerade damals nicht besonders einfach. Erst in den frühen 50er Jahren wurde unter dem Motto "Friede, Freude, Eierkuchen" vieles unter den Teppich gekehrt (Stichwort "131er").
Im Übrigen habe ich keine juristische Ausbildung; ich habe lieber was Konkretes gelernt. Probleme mit ehemaligen Nazirichtern gibt es heute schon aus biologischen Gründen nicht mehr.
Geändert von Chronos (30.07.2018 um 14:32 Uhr)
GSCH kann nichts dafür...schulisch ist er aufgewachsen in einer Kultur der Verdummung. Kontakt mit Großeltern hatte er wohl nie...denn die hätten ihm etwas über die Zustände in den besetzten Zonen erzählen können.
Praktisch kein Richter der Nazis ist angeklagt worden, denn sie durften mit der Genehmigung der Besatzer weiter machen. Die Intention der Besatzer war einfach, das mit der Einsetzung von CDU, SPD und FDP eine Kontrolle des Landes ermöglicht wurde, da diese nicht Deutschland verpflichtet waren, sondern der Besatzungsmacht.
Zensur war normal. In der Schule, Gymnasium, hatten wir Lehrer, die aufgrund ihrer Erfahrung ein anderes Weltbild vermitteln konnten...GSCH ist also ein Opfer seiner eigenen Beschränktheit.
Die Angst, vor einem Wiederaufkommen eine nationalen Deutschen Partei war übermächtig, die Kommunisten geduldet, da Stalin ja Bündnispartner war. Später haben Adenauer und Co diese auf Anweisung der Besatzer verboten, als das Verhältnis der Westmächte zu Russland abgekühlt war.
Auch kulturell ging man berechnend vor, der deutsche Prolet sollte sich an die USA orientieren der Konservative sollte sich GB nehmen und der Intellektuelle Frankreich.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
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Wer hat diesen P-Rat gewählt oder gegründet?
Parlamentarischer Rat 1948/49
Adenauer wurde am 1. September 1948 zum Präsidenten des Parlamentarischen Rats gewählt. Dessen Aufgabe war es, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Nach Abschluss der Arbeiten genehmigten die alliierten Militärgouverneure der drei Westmächte den Text. Am 23. Mai 1949 verkündete Adenauer das Grundgesetz, das daraufhin in Kraft trat.
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Och, ich hatte eine sehr interessant Schulzeit mit Lehrern jeglicher Couleur. Und überhaupt eignet man sich die wirklich wichtigen Dinge gewöhnlich nicht in der Schule an.
Hier kann ich dir wirklich mal zustimmen: die Geschichte der Aufarbeitung der Nazi-Justiz in der Nachkriegszeit ist eine Geschichte des Versagens. Das kann man aber nicht den Alliierten anlasten, denn die ganzen Richter von früher, die ja "die Paragraphen so gut kannten", wurden nicht von den Besatzungsmächten, sondern später von den deutschen Ländern wieder in den Justizdienst übernommen (Stichwort "131er").
Man kann sich auch in einem einzigen Satz selbst widersprechen. Wenn da dafür zwei brauchst, musst du noch ein wenig üben.
1948 war die schöne Freundschaft aber längst zerbrochen. Es gab keinen Alliierten Kontrollrat mehr, die Sowjets blockierten Berlin (West), und Deutschland war de facto längst gespalten.
Diese tatsache ergibt sich aus der von den Alliierten vorgegebenen Zusammensetzung der Länderparlamente und ist zwischen den Zeilen zu finden:
In Kurzform: Die Ministerpräsidenten und Abgeordneten der Länder waren nicht durch freie und demokratische Wahlen bestimmt worden, sondern durch die Militärgouverneure.DOKUMENT I.
"Verfassunggebende Versammlung"
In Übereinstimmung mit den Beschlüssen ihrer Regierungen autorisieren die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone in Deutschland die Ministerpräsidenten der Länder ihrer Zonen, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten sollte. Die Abgeordneten zu dieser Versammlung werden in jedem der bestehenden Verfahren und Richtlinien ausgewählt, die durch die gesetzgebende Körperschaft in jedem dieser Länder angenommen werden. Die Gesamtzahl der Abgeordneten zur verfassunggebenden Versammlung wird bestimmt, indem die Gesamtzahl der Bevölkerung nach der letzten Volkszählung durch 750 000 oder eine ähnliche, von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene und von den Militärgouverneuren gebilligte Zahl geteilt wird. Die Anzahl der Abgeordneten von jedem Land wird im selben Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitglieder der verfassunggebenden Versammlung stehen wie seine Bevölkerung zur Gesamtbevölkerung der beteiligten Länder.
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Ebenso wurde die Zahl der Abgeordneten nicht durch Beschlüsse der Parlamente festgelegt, sondern mittels einer von den Militärgouverneuren festgesetzten Formel.
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