Ich antworte, schreib schnell was per Hand und ohne Porto wieder zurück. Dauert immer 3 Wochen nach meinem Brief. Dann kommt ein kruder Text, der ohne Sinn ist.
Früher haben die mal aufgegeben, neuer Wohnsitz, dann ging es wieder los. Das bekomm ich hin, ich bin sowieso im Recht dazu noch.
Kein Inkassobüro ist an der Sache mehr interessiert, müssen selber mahnen. Also kann man darauf bauen, dass Mahnwesen und Geldeingang bei manchen Zeitgenossen ihr Geschäftsmodell fraglich werden lässt.
Die können sich das z B nicht leisten, falls man keine Angaben macht zu Konten, Arbeitgeber etc 500000 Haftbefehle zu beantragen und die Haftkosten ( trägt der Gläubiger ) zu tragen.
Diese Volksbelüger und -verhetzer drohen mit Vollstreckung über deine Gemeinde/Stadt.
Mal sehen, ob und wann sie vor der Tür stehen, zumal die jewisse Schlesinger für 1,5 Millionen Euro ihre Büroetage hat renovieren lassen, was uns Verweigerern in die Hände spielt.
Auch beim MDR flossen 60.000 Euro für "Beratung" ....
Reiner Zufall
wäre es, wenn es nciht bei den anderen Sendern genauso zuginge.
Man merkt mal wieder, das du dich nicht informierst. Auch wenn der GV im Rahmen der Amtshilfe kommt, es handelt sich nicht um ein zivilrechtliches Vollstreckungsverfahren. Man muss dir nicht mal eine Zahlungserinnerung schicken, geschweige denn Mahnen. Der Rundfunkbeitragsbescheid ist rechtlich ein Verwaltungsakt und der ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vollstreckbar. Die Rundfunkanstalten sind in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Sie dürfen erst nach erfolgloser hoheitsrechtlicher Vollstreckung ein Inkassobüro beauftragen und auch nur dann, wenn das Büro auf Provisionsbasis und nicht auf Erfolgshonorar arbeitet. Da die meisten Inkassobüros auf Erfolgshonorarbasis arbeiten, kann man nicht von verlorenen Interesse sprechen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Nicht zivilrechtlich ? Es gibt nur 2 Forderungen. Eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche. Strafrechtlich, ersatzweise Haft - da sitzen einige nur mal so 1000 € ab bis 3 Monaten.
Zivilrechtlich gibt es Beugehaft, max 3 Monate. z B Kindesunterhalt, da ist man nicht zimperlich.
Du schreibst einen dermasen Müll bzgl Inkasso. Wenn es auf Erfolgsbasis geht, kann ein Inkasso sagen, geh weg mit deinem unlukrativen Müll.
Ich beauftragte mal ein Inkasso bei einer 8000 DM Forderung gegen ein Paar ( unverheiratet aber zusammen haftend ) unser Vertrag 40 / 60
Kommt Geld, 60 % für mich. Nachdem er Suizid beging war das Interesse erloschen, scheinbar war die Frau nicht gut verdienend.
Auch wenn man Provosionsbasis annimmt, lohnt es nicht. Da gibt es welche. 9 Monate arbeit, dann 14 Monate H4 ( unpfändbar sowieso ) dann Umzug weil die Mieten offen stehen. Weitere Kosten die Adresse zu ermitteln. Viel Spass, es sind ja keine Beträge zu tausenden Euro.
zivilrechliches Vollstreckungs:
Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid (Titel) - Vollstreckung
Verwaltungsvollstreckungsverfahren:
Verwaltungsakt (z.B. Gebührenbescheid) - Ablauf der Rechtsbehelfspflicht - Vollstreckung
ansonsten lesen bildet
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