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Thema: GEZ-Gebühren

  1. #1131
    Last Line Of Defense Benutzerbild von sunbeam
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Also was ich gehört habe...Gerichtsvollzieher, Pfändung, Lohnpfändung. Aber wenn du nichts hast, kannste dich befreien lassen. Harzer und refugees zahlen ja auch nichts. Zahlen tun nur Deppen wie cornjung.
    Irgendwann wird man mir schon sagen wenn ich die nächste Eskalationsstufe erreicht habe.
    When the night is done the sun starts smiling
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  2. #1132
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Die schicken alle 3-4 Monate nen Brief. Keine Ahnung was drin steht. Ich schmeiß es weg.
    Geht mir in jeder Projektwohnung so. Kaum angemeldet, ist schon der erste Brief da. Ich werfe sie ebenfalls ungeöffnet weg.

  3. #1133
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Die schicken alle 3-4 Monate nen Brief. Keine Ahnung was drin steht. Ich schmeiß es weg.
    Ich antworte, schreib schnell was per Hand und ohne Porto wieder zurück. Dauert immer 3 Wochen nach meinem Brief. Dann kommt ein kruder Text, der ohne Sinn ist.

    Früher haben die mal aufgegeben, neuer Wohnsitz, dann ging es wieder los. Das bekomm ich hin, ich bin sowieso im Recht dazu noch.

  4. #1134
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Geht mir in jeder Projektwohnung so. Kaum angemeldet, ist schon der erste Brief da. Ich werfe sie ebenfalls ungeöffnet weg.
    In der BRD habe ich offiziell nur Postadresse und schreiben mich an, geht`s noch ?

  5. #1135
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Irgendwann wird man mir schon sagen wenn ich die nächste Eskalationsstufe erreicht habe.
    Kein Inkassobüro ist an der Sache mehr interessiert, müssen selber mahnen. Also kann man darauf bauen, dass Mahnwesen und Geldeingang bei manchen Zeitgenossen ihr Geschäftsmodell fraglich werden lässt.

    Die können sich das z B nicht leisten, falls man keine Angaben macht zu Konten, Arbeitgeber etc 500000 Haftbefehle zu beantragen und die Haftkosten ( trägt der Gläubiger ) zu tragen.

  6. #1136
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Kein Inkassobüro ist an der Sache mehr interessiert, müssen selber mahnen. Also kann man darauf bauen, dass Mahnwesen und Geldeingang bei manchen Zeitgenossen ihr Geschäftsmodell fraglich werden lässt.
    Diese Volksbelüger und -verhetzer drohen mit Vollstreckung über deine Gemeinde/Stadt.

    Mal sehen, ob und wann sie vor der Tür stehen, zumal die jewisse Schlesinger für 1,5 Millionen Euro ihre Büroetage hat renovieren lassen, was uns Verweigerern in die Hände spielt.

    Auch beim MDR flossen 60.000 Euro für "Beratung" ....

    Reiner Zufall
    wäre es, wenn es nciht bei den anderen Sendern genauso zuginge.

  7. #1137
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Kein Inkassobüro ist an der Sache mehr interessiert, müssen selber mahnen. Also kann man darauf bauen, dass Mahnwesen und Geldeingang bei manchen Zeitgenossen ihr Geschäftsmodell fraglich werden lässt.

    Die können sich das z B nicht leisten, falls man keine Angaben macht zu Konten, Arbeitgeber etc 500000 Haftbefehle zu beantragen und die Haftkosten ( trägt der Gläubiger ) zu tragen.
    Man merkt mal wieder, das du dich nicht informierst. Auch wenn der GV im Rahmen der Amtshilfe kommt, es handelt sich nicht um ein zivilrechtliches Vollstreckungsverfahren. Man muss dir nicht mal eine Zahlungserinnerung schicken, geschweige denn Mahnen. Der Rundfunkbeitragsbescheid ist rechtlich ein Verwaltungsakt und der ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vollstreckbar. Die Rundfunkanstalten sind in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Sie dürfen erst nach erfolgloser hoheitsrechtlicher Vollstreckung ein Inkassobüro beauftragen und auch nur dann, wenn das Büro auf Provisionsbasis und nicht auf Erfolgshonorar arbeitet. Da die meisten Inkassobüros auf Erfolgshonorarbasis arbeiten, kann man nicht von verlorenen Interesse sprechen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #1138
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Man merkt mal wieder, das du dich nicht informierst. Auch wenn der GV im Rahmen der Amtshilfe kommt, es handelt sich nicht um ein zivilrechtliches Vollstreckungsverfahren. Man muss dir nicht mal eine Zahlungserinnerung schicken, geschweige denn Mahnen. Der Rundfunkbeitragsbescheid ist rechtlich ein Verwaltungsakt und der ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vollstreckbar. Die Rundfunkanstalten sind in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Sie dürfen erst nach erfolgloser hoheitsrechtlicher Vollstreckung ein Inkassobüro beauftragen und auch nur dann, wenn das Büro auf Provisionsbasis und nicht auf Erfolgshonorar arbeitet. Da die meisten Inkassobüros auf Erfolgshonorarbasis arbeiten, kann man nicht von verlorenen Interesse sprechen.
    Nicht zivilrechtlich ? Es gibt nur 2 Forderungen. Eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche. Strafrechtlich, ersatzweise Haft - da sitzen einige nur mal so 1000 € ab bis 3 Monaten.
    Zivilrechtlich gibt es Beugehaft, max 3 Monate. z B Kindesunterhalt, da ist man nicht zimperlich.

    Du schreibst einen dermasen Müll bzgl Inkasso. Wenn es auf Erfolgsbasis geht, kann ein Inkasso sagen, geh weg mit deinem unlukrativen Müll.
    Ich beauftragte mal ein Inkasso bei einer 8000 DM Forderung gegen ein Paar ( unverheiratet aber zusammen haftend ) unser Vertrag 40 / 60
    Kommt Geld, 60 % für mich. Nachdem er Suizid beging war das Interesse erloschen, scheinbar war die Frau nicht gut verdienend.

    Auch wenn man Provosionsbasis annimmt, lohnt es nicht. Da gibt es welche. 9 Monate arbeit, dann 14 Monate H4 ( unpfändbar sowieso ) dann Umzug weil die Mieten offen stehen. Weitere Kosten die Adresse zu ermitteln. Viel Spass, es sind ja keine Beträge zu tausenden Euro.

  9. #1139
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Nicht zivilrechtlich ? Es gibt nur 2 Forderungen. Eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche. Strafrechtlich, ersatzweise Haft - da sitzen einige nur mal so 1000 € ab bis 3 Monaten.
    Zivilrechtlich gibt es Beugehaft, max 3 Monate. z B Kindesunterhalt, da ist man nicht zimperlich.

    Du schreibst einen dermasen Müll bzgl Inkasso. Wenn es auf Erfolgsbasis geht, kann ein Inkasso sagen, geh weg mit deinem unlukrativen Müll.
    Ich beauftragte mal ein Inkasso bei einer 8000 DM Forderung gegen ein Paar ( unverheiratet aber zusammen haftend ) unser Vertrag 40 / 60
    Kommt Geld, 60 % für mich. Nachdem er Suizid beging war das Interesse erloschen, scheinbar war die Frau nicht gut verdienend.

    Auch wenn man Provosionsbasis annimmt, lohnt es nicht. Da gibt es welche. 9 Monate arbeit, dann 14 Monate H4 ( unpfändbar sowieso ) dann Umzug weil die Mieten offen stehen. Weitere Kosten die Adresse zu ermitteln. Viel Spass, es sind ja keine Beträge zu tausenden Euro.
    zivilrechliches Vollstreckungs:

    Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid (Titel) - Vollstreckung

    Verwaltungsvollstreckungsverfahren:

    Verwaltungsakt (z.B. Gebührenbescheid) - Ablauf der Rechtsbehelfspflicht - Vollstreckung

    ansonsten lesen bildet

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    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #1140
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    zivilrechliches Vollstreckungs:

    Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid (Titel) - Vollstreckung

    Verwaltungsvollstreckungsverfahren:

    Verwaltungsakt (z.B. Gebührenbescheid) - Ablauf der Rechtsbehelfspflicht - Vollstreckung

    ansonsten lesen bildet

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    Kenne das. Ist z B so mit KfZ Steuer. Du erzählst immer was Gesetz ist. Ich sage dir die Praxis.

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