Freut euch, jetzt haben die (obwohl es schon ohne Erhöhung Rekordeinnahmen gab) richtig Kohle für Genderideologen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Funktioniert auch nur durch den Herdentrieb und Untertänigkeit so lange und quasi selbsverstärkend- und erhaltend, die beim deutschen Michel am stärksten von allen Rassen ausgeprägt sind. Da kann selbst ein Lemming nicht mithalten. Anderswo gäbe es einen Palaststurm oder Generalstreik. Da müssten Merkel und ihr Gefolge sich dann selber ernähren und den Arsch abputzen, anstatt auf einer Sänfte den Fettarsch durchs Land getragen zu bekommen. Arbeit rund um die Uhr, schlechter Lohn, Verbote noch und nöcher und nicht endende Absteuerung; das ist die moderne BRD, für die, die nicht mit dem goldenen Löffel auf die Welt kamen.
Kommentar zum Rundfunk-Beschluss
Dieser Kniefall gefährdet die Demokratie!
von: Georg Altrogge veröffentlicht am 05.08.2021 - 14:24 Uhr
Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenerhöhung für ARD und ZDF ist mehr als ein Skandal – es gefährdet die Grundfesten der föderalen Demokratie: Den frei gewählten Abgeordneten der Landesparlamente ist nämlich nur noch erlaubt, Ja zu sagen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen mehr Geld verlangen. Ein Nein ist ab sofort verfassungswidrig.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat recht, wenn er sagt: „Das ist ein Demokratieproblem.“
Die Entscheidung zum Veto Sachsen-Anhalts gegen den von ARD, ZDF und Deutschlandradio verlangten Gebührenaufschlag in Höhe von rund 500 Millionen Euro jährlich ist zugleich ein Freifahrtschein für einen staatlichen Rundfunk, der sich von weiten Teilen der Gesellschaft und seinem verfassungsmäßigen Auftrag zu neutraler Information immer weiter entfernt.
Dieses Urteil ist zudem ein Tiefschlag gegen die parteiübergreifend geforderten Bemühungen um überfällige Reformen eines Anstalts-Apparats, der eine groteske Vielzahl von Einzelsendern und Mehrfachstrukturen unterhält und dessen Investitionen ins Programm prozentual jedes Jahr sinken.
Diesen Fehlentwicklungen tatenlos zuzusehen wird nun die „konkrete verfassungsrechtliche Handlungspflicht“ der Politik sein, denn nichts anderes folgt aus dem Spruch der Karlsruher Richter. Die gehen sogar noch weiter: Es sei sicherzustellen, dass ARD und ZDF als „Gegengewicht“ zu „einseitigen Darstellungen“ oder „Fake News“ in „größtmöglicher Breite und Vollständigkeit“ berichten können. Denkt man an das Flutversagen des WDR und die linksideologische Schlagseite vieler Rundfunkanstalten, bleibt zu sagen: Die Verlautbarungen des Gerichts haben nichts mit der öffentlich-rechtlichen Realität zu tun.
Der höchstrichterliche Kniefall vor den öffentlich-rechtlichen Sendern ist das Armutszeugnis einer Justiz, die Programmrealität und den Sanierungsstau in den Anstalten ebenso ausblendet wie die Bedeutung und die Bedürfnisse der freien und nicht subventionierten Medien. Die Verfassungsrichter haben ein gefährliches Vakuum geschaffen: den außer staatliche Kontrolle geratenen Staatsfunk.
[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]Tom Buhrow, Vorsitzender der ARD und Intendant des WDR, freute sich offensichtlich über die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Es ist eine Entscheidung, die die Rundfunk-Freiheit stärkt“, sagt Buhrow. Auch mehrere Politiker der Grünen und Linken lobten das Urteil ebenfalls.
Hätten die Roten Roben unter Freisler Goebbels gebremst? Warum wundert das mich nicht.
In diesem Land wird mir so langsam speiübel..
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Eine weitgehend sinnlose Demokratie-Inszenierung
Verfassungsgericht verkehrt Einstimmigkeitsprinzip in sein Gegenteil
Mit anderen Worten: Nicht die Zustimmung zur Beitragserhöhung soll künftig der Einstimmigkeit bedürfen – sondern ihre Ablehnung. Was das Bundesverfassungsgericht hier so beiläufig formulierte, als handelte es sich bloß um eine Zusammenfassung der allgemein bekannten Rechtslage, ist in Wahrheit eine Umkehr der Verhältnisse um 180 Grad. Bislang galt nämlich, dass bereits ein einziger Abweichler die Gebührenerhöhung zu Fall bringen konnte, sofern er für seine Ablehnung tragfähige Gründe hatte – nur deshalb schlug das Nein aus Sachsen-Anhalt ja überhaupt so hohe Wellen.
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