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Thema: GEZ-Gebühren

  1. #331
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von der Karl Beitrag anzeigen
    Lachhaftes Urteil. Hat wohl Tom Buhrow selbst geschrieben:

    "Der Rundfunkbeitrag gilt einen individuellen Vorteil ab, der im Tatbestand der Wohnungsinhaberschaft sachgerecht erfasst wird. In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil."

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    Eine Frage an Tom Buhrow:
    Wann wird der Konsum der "Öffentlich Rechtlichen" zur Pflicht ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  2. #332
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Neutral hieße, untendenziös darüber berichten und keinerlei Partei zu ergreifen!
    Richtig

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Nehmen wir mal Ereignisse, welche über die Landesgrenzen von Baden-Württemberg hinausgehen!
    Der Krieg in Syrien z. B.!
    Hier betreiben die Staatsmedien unzweifelhaft populistisch, gar propagandistisch Partei, sowie die Politik der brd-Regierung, bzw. berichten vollkommen einseitig und tendenziös!
    Das merkst Du spätestens dann, wenn Du Dich mit Leuten unterhälst, welche nur diese Medien konsumieren!
    Die kommen nicht mal im Ansatz auf die Idee, daß sie manipuliert werden!
    Die Leute haben ihre, durch den regierungsnahen Staatsfunk konditionierten Feindbilder!
    Du wirst hier von mir keinen Widerspruch ernten - die Aufgabe des ÖR - wie ich diese interpretiere - ist aber eben mehr als nur nationale oder internationale Themen. Mich als Bürger interessiert doch vorrangig erst einmal, was ändert sich denn in meinem Lebensumfeld und da kann man dem SWR nun nicht vorwerfen zum verländerten Arm eines Kretschmann mutiert zu sein.
    Dort wurden Themen thematisiert, welche in den Printmedien nicht einmal eine Randnotiz wert waren (Stichworte wären Baukostentreiberei durch die Vorschrift bei Neubauten überdachte Fahrradstellplätze bauen zu müssen - Änderung des Landeswahlrechtes zum Vorteil der Parteien - eben auch die Pflegeheimplätzevorschriften und vieles andere mehr)- Dass sich darauf keine breit angelefte Diskussion entwickelt - leider. Die Informationen werden auf jeden Fall vermitteöt.

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit der Sender ist spätestens dann nicht mehr gegeben, wenn die Landesmedienanstalten von Parteien und Organisationen durchsetzt sind, welche sich, wie in den Parlamenten, bzw. im öffentlichen Diskurs angeglichen haben!
    Zumindest ein "G´schäckle" der politischen Einflußnahme ist vorhanden. Daher sollte man sich aber Gedanken machen wie man dieses Übel beseitigen will anstatt auf die Abschaffung des ÖR zu pochen.

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Dies erleben wir z. B. bei der sog. "Flüchtlings"-Krise!
    Es findet keinerlei Kontrolle mehr statt!
    Beschwerden verlaufen im Nichts und der öffentliche Rundfunk betreibt ungeniert sein populistisches, gar propagandistisches, Spiel munter weiter!
    Dies kannst Du so pauschalisierend nicht sagen. Wenn Du Dich auf das Talkshow-Niveau begibst hast Du wohl recht. Da ist der Informationsfluß aber nahezu null. Zumindest aber die regionalen Sender der ARD greifen diverse Thematiken vor Ort (zumindest im Süden der Republik) - in Teilen auf auch sehr kritisch - auf.

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Warum muß ich diese vorsätzlichen Desinformationen bezahlen?
    Was verstehst Du unter "vorsätzlicher Desinformation"? Würdest du den Begriff "Meinungsmanipulation" benutzen würde ich Dir - in Teilen - zustimmen. Aber Desinformation? Dies wurde doch bedeuten, dass man einen Sachverhalt grob wahrheitswidrig darstellt und dies kann - zumindest ich- nicht erkennen.
    Dass man "vergißt" einen Sachverhalt komplett darzustellen ist doch keine Desinformation und so funktioniert Demokratie halt nun einmal - man kann sich als Bürger nicht entspannt in seinem Sessel zurücklehnen und meinen man bekommt eine allumfassende, neutral-objektive Berichterstattung - man muss sich eben darum kümmern.

    Wichtig halte ich das Themen angesprochen und ins Bewusstsein gerückt werden und ich persönlich würde mir wünschen, dass der ÖR den (politischen) Auftrag bekommt sagen wir jeden Monat EIN Thema, was die Bürger interessiert zu thematisieren hat (also als Beispiel Rente, Pflege, Steuern etc.) und dem Bürger dann die Möglichkeit gibt sich umfassend zu informieren - beginnend mit dem Aufbau und Status Quo, mit allem Für und Wider, Optionen aufzeigen etc.
    Die Frage ist nur - wie weit will man sich denn als Bürger tatsächlich informieren und nimmt man sich die Zeit dafür und hier habe ich meine erheblichen Bedenken...

  3. #333
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Hallo

    GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder
    19. Juli 2018 Brennpunkt 128 Comments



    Die Brüder Paul (l.) und Ferdinand Kirchhof. Foto: Jouwatch-Collage aus YouTube-Screenshots

    Die Abweisung der Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat ein übles Geschmäckle. Das gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht. Wie eine „jouwatch“-Analyse ergibt, ähneln sich sogar Formulierungen im Urteil sowie im Gutachten.


    Rückblende: 2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie aus der Rundfunkgebühr eine Quasi-Steuer machen konnten, um alle Haushalte abzukassieren – auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen. Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof. Daraus entstand der sogenannte „Rundfunkbeitrag“ und ersetzte die GEZ-Gebühr.

    Ob das Gesetz darüber verfassungskonform ist, musste nun gestern der Erste Senat unter Führung von Ferdinand Kirchhof entscheiden. Und er kam – oh Wunder – zu dem Ergebnis, dass alles bis auf die Belastung von Zweitwohnungen okay ist. Pauls Bruder Ferdinand verlas das Urteil, das bei den Staatsfunkern so viel Freude auslöste. ….
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    Mit 8 000 000 000 Euro generieren die Kirchhof-Brothers jährlich mehr Einnahmen für ihre Kumpane wie alle,mit Unterstützung vom Staatsfunk hereingepeitschten Araber-Clans zusammen!


    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  4. #334
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Der Beitragssatz wird aber nicht von den Parteien bestimmt, sondern über eine sogenannte "Expertenkommision". Dort machen die Parteien zwar Ihren Einfluß durchaus geltendend - am Ende entscheidet aber diese "Expertenkommission". Finanzierst Du es eben Steuern ist das Zugriffsrecht der Parteien vollkommen und dann könnte man bzw. man würde direkt und unmittelbar Einfluß auf die Berichterstattung nehmen. Frei nach dem Motto: Bist Du nicht willig gibt es kein Geld.
    Diese Möglichkeit haben die Parteien - derzeit - noch nicht.

    Ich stelle mir vor anstatt den Dutzenden von Stunden an sinnfreies Gelaber zu zu verschwenden würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk jeden Monat einen Themenschwerpunkt benennen und dies Stunden dafür nutzen den Bürger objektiv zu informieren (ob der Bürger dies dann annimmt darf keine Rolle spielen - die Möglichkeit muss da sein).

    Welchen Informationswert hat so eine Talkshow und steht ein Null-Informationswert in der Relation zu den Kosten? Gut, wenn man solcherlei Talkshows als Volksbelustigung sieht mögen diese ihre Berechtigung haben - als zur Informationsvermittlung und -beschaffung?
    Noch direkter geht kaum. Aber sei's drum: Du sollst Recht haben, und ich meine Ruhe.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  5. #335
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Vielleicht nicht gemeint?
    Aber immerhin werden hier Milliarden abgegriffen, welche eben nicht einer neutralen Berichterstattung zugute kommen, welche diese Mittel sogar gnadenlos dafür einsetzen, andere Medien zu diffamieren, welche nicht der herrschenden Gesinnung sind!

    Will heißen, ich bezahle dafür, daß ich überhaupt nicht auf die Idee kommen soll, mich überhaupt bei Anderen zu informiern!
    Das ist dann aber "nur" ein Schlechtfunktioneren des Systems im Sinne seines offiziellen Zweckes und sowas bewirkt nicht eine Verfassungswidrigkeit.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  6. #336
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Also...dein Bruder macht ein Gefälligkeitsgutachten....und du urteilst darüber, ob dieses Gutachten rechtmäßig ist? [...]
    Kommt es denn auf meine Stimme an? Wäre das Urteil anders ausgefallen, wären die beiden Kirchhofs z.B. tot? Wenn nicht, dann ist es nämlich nur ein juristisches Detailproblem, kein politisch-praktisches.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  7. #337
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das ist dann aber "nur" ein Schlechtfunktioneren des Systems im Sinne seines offiziellen Zweckes und sowas bewirkt nicht eine Verfassungswidrigkeit.
    So läßt sich jede "Verfassungswidrigkeit" schönreden!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #338
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Da hätten die Privaten verständlicherweise eine Menge dagegen.
    Weder die Eigentümer noch die dort Arbeitenden sind Erzliberale und also haben sie keine tauglichen Grundsatzargumente gegen solch einen Staatseingriff.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  9. #339
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Anleitung zum GEZ-Boykott als Akt des zivilen Ungehorsams, gefunden bei Propagandaschau.

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    Nach dem Schandurteil des BverfG: Ziviler Widerstand als letztes Mittel

    Nach einem die Realität verhöhnenden Schandurteil des Bundesverfassungsgerichts, in welchem die oberste juristische Instanz Deutschlands den von weiten Teilen der Bevölkerung getragenen Protest gegen Lügenpresse, Staatsmedien, Desinformation und Propaganda komplett ausgeblendet hat, bleibt allen, die sich nicht weiter von ARD, DLF und ZDF für dumm verkaufen lassen und das GEZ-System zum Kollaps bringen möchten, nur noch das letzte Mittel des zivilen Widerstands.


    Ich bin seit 2014 in Spalte 2, allerdings etwas verschärft. ich lasse es immer bis zum Gerichtsvollzieher, bzw. zur Androhung der Kontenpfändung eskalieren. Dagegen erhebe ich Einspruch und lasse mir die Akte zeigen. Kurz vor der Pfändung zahle ich unter Protest und Vorbehalt. Einen Gerichtsprozess in diesem Unrechtsregime erspare ich mir. Stufe 1 kann im Grunde jeder machen. Es kostet nix und macht den Schergen der Propagandahuren viel Arbeit.

  10. #340
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Kommt es denn auf meine Stimme an? Wäre das Urteil anders ausgefallen, wären die beiden Kirchhofs z.B. tot? Wenn nicht, dann ist es nämlich nur ein juristisches Detailproblem, kein politisch-praktisches.
    Es ist in der normalen Juristen Wirklichkeit Konsens, das ein Richter niemals über etwas entscheiden darf, worin ein Verwandter beteiligt ist.
    Der Interessenkonflikt ist also offensichtlich. Nur hält sich das BVerG schon lange nicht mehr an das Recht, es entscheidet willkürlich, da es auch mit Nichtjuristen nach Maßgabe der Parteien besetzt ist.
    So sind auch 1933 die Gerichte den Anordnungen der Politik gefolgt. Herr Kirchhof folgt also seinen Vorbildern wie Freisler.

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