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Thema: GEZ-Gebühren

  1. #351
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Kann man die politische Meinungsfreiheit nicht auf die beschränken, die Staatsrecht I und II gehört haben?
    Klingt gut. Allerdings wüssten sie dann, dass eine solche Einschränkung verfassungswidrig wäre.

  2. #352
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Nein, da war nix ironisch gemeint. Die Aussage ist genau die, die da steht: Die Leute, die dort arbeiten, und die Eigentümer sind keine Liberalen und also sind (ihre) liberale(n) Argumente nicht glaub- und statthaft.
    Achso ok. Bei der Diskussion um die Öffentlich-Rechtlichen kommt mir nur immer Georg Kofler in den Sinn, der jedes Mal rot anläuft, wenn es um ZDF und ARD geht, die den Privaten Senderechte streitig machen (zB Fußball).

  3. #353
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Klingt gut. Allerdings wüssten sie dann, dass eine solche Einschränkung verfassungswidrig wäre.
    Schon - aber die anderen wissen's ja nicht!
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  4. #354
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Es geht mir aber nicht ums Prozessrecht oder um Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit! Mir geht es um die Frage nach der Vereinbarkeit von Haushaltsabgabe und GG, die fadenanfang von vielen implizit verneint worden ist. Die Frage danach stellt sich unabhängig vom Wer und Wie, sie stellte sich auch dann, täten irgendwelche Privatpersonen ihrer Meinung kund.
    Die Haushaltsabgabe ist entweder eine Steuer oder ein Vertrag zu Lasten Dritter, in dem der Dritte keine Ansprüche erwerben kann, sonder nur zur Zahlung verpflichtet wird. Kirchhof hat das in seinem Gutachten verzweifelt verklausuliert, und sein Bruder hat das abgesegnet.
    Aus diesem Grund hätte der andere Kirchhof nicht als Richter auftreten dürfen.
    Allein die Feststellung des Gerichts, die Regierung sein an die Wirklichkeit nicht gebunden, zeigt von einer fortgeschrittenen geistigen Krankheit...oder wie bei Hitler, in einer bedingungslosen Folgsamkeit der Justiz.

  5. #355
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Die Haushaltsabgabe ist entweder eine Steuer oder ein Vertrag zu Lasten Dritter, in dem der Dritte keine Ansprüche erwerben kann, sonder nur zur Zahlung verpflichtet wird. Kirchhof hat das in seinem Gutachten verzweifelt verklausuliert, und sein Bruder hat das abgesegnet.
    Aus diesem Grund hätte der andere Kirchhof nicht als Richter auftreten dürfen.
    Allein die Feststellung des Gerichts, die Regierung sein an die Wirklichkeit nicht gebunden, zeigt von einer fortgeschrittenen geistigen Krankheit...oder wie bei Hitler, in einer bedingungslosen Folgsamkeit der Justiz.
    Damit haben die Rotröcke ja nicht mal Unrecht, die Berliner Bande ist nicht mehr in dieser Wirklichkeit.

  6. #356
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Na ja, so nass dürften sie nicht sein. Denn durch Wegfall der Zweitwohnungs-Gebühr und solche Typen wie mich, die sich beharrlich weigerten für die Zweitwohnung zu zahlen und nun auch noch vom BVerfG recht bekamen, geht den ÖR ein ordentlicher Batzen Geld verloren.
    Man hat eine bestimmte Klientel befriedigt, nämlich genau die, die Zweitwohnungen besitzen und zu denen die Herren Richter bestimmt auch gehören. Befriedigt wurden die, die eine Lobby haben und zahlen dürfen die anderen, die keine Lobby haben, was sich in der nicht vorhandenen Zweitwohnung zeigt, nämlich die große Mehrheit. Die darf blechen.

  7. #357
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Du zahlst als Hartzler eh nix.
    Die meisten in Deutschland besitzen weder eine Zweitwohnung, noch beziehen sie Hartz IV.

  8. #358
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Eine Frage an Tom Buhrow:
    Wann wird der Konsum der "Öffentlich Rechtlichen" zur Pflicht ?
    Ich hab da ne andere Frage. Da die Gebühr oder Steuer oder wie immer man diese verfassungsgemäße Rundfunkabgabe nennen möchte, ja alleine mit der Begründung der bundesweiten Sendeleistung legitimiert wird: Ist es dann legitim, diese Steuer-Gebühr zu kürzen, wenn Sendeausfall ist?

  9. #359
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Der Beitragssatz wird aber nicht von den Parteien bestimmt, sondern über eine sogenannte "Expertenkommision". Dort machen die Parteien zwar Ihren Einfluß durchaus geltendend - am Ende entscheidet aber diese "Expertenkommission". Finanzierst Du es eben Steuern ist das Zugriffsrecht der Parteien vollkommen und dann könnte man bzw. man würde direkt und unmittelbar Einfluß auf die Berichterstattung nehmen. Frei nach dem Motto: Bist Du nicht willig gibt es kein Geld.
    Diese Möglichkeit haben die Parteien - derzeit - noch nicht.

    Ich stelle mir vor anstatt den Dutzenden von Stunden an sinnfreies Gelaber zu zu verschwenden würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk jeden Monat einen Themenschwerpunkt benennen und dies Stunden dafür nutzen den Bürger objektiv zu informieren (ob der Bürger dies dann annimmt darf keine Rolle spielen - die Möglichkeit muss da sein).

    Welchen Informationswert hat so eine Talkshow und steht ein Null-Informationswert in der Relation zu den Kosten? Gut, wenn man solcherlei Talkshows als Volksbelustigung sieht mögen diese ihre Berechtigung haben - als zur Informationsvermittlung und -beschaffung?
    Und jetzt nimmt man wie Einfluß auf die Berichterstattung? Ich bitte dich: Die Berichterstatter haben Parteibuch, die Sender werden von den Parteien geführt und außerdem kennt man sich untereinander. Du möchtest doch hier bestimmt kein Referat über die Nichtkorruptheit und Unbestechlichkeit der Beteiligten halten?

  10. #360
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: BvG bestätigt das die GEZ Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar sind !

    Zitat Zitat von Erik der Rote Beitrag anzeigen
    wer hätte das gedacht ? ein eingesetztes Parteiengericht beschliesst das die Unterstützung ihre Kleintel rechtmäßig ist ! Wo ist die EU mit ihren Strafmaßnahmen ...

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    Über was hat das Bundesverfassungsgericht denn entschieden? Es ging doch lediglich um die Fragen, ob es rechtens ist, dass all jene, die eine Zweitwohnung haben auch für jede „Wohnung“ eine Rundfunkgebühr zahlen müssen und ob es rechtes ist, dass Autovermieter für die Radios in ihren Fahrzeugen eine Rundfunkgebühr zu zahlen haben.
    Im ersten Fall wurde die bestehende Regelung gekippt und im zweiten Fall bleibt sie bestehen. Das war alles was zu entscheiden war!
    Ich finde man sollte nicht so viele Erwartungen von nebensächliche Urteile haben, denn dann wird man auch nicht enttäuscht, wenn etwas anderes entschieden wird, als man es sich erhofft hat.
    Außerdem ist gegen einen allgemeinen Rundfunkbeitrag nichts einzuwenden, zumal der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch allemal besser ist, als der gesamte private Schrott von diesen „Privatsendern“. Ob wir allerdings solche aufgeblähten „Anstalten“ benötigen und ob wie es hinnehmen sollten, dass zunehmen die „Mitarbeiter“ dieser „Anstalten“ ihre private parteiische Werbung und Meinung abblasen, ist dann wiederum eine ganz andere Frage.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

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