Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Die Haushaltsabgabe ist entweder eine Steuer oder ein Vertrag zu Lasten Dritter, in dem der Dritte keine Ansprüche erwerben kann, sonder nur zur Zahlung verpflichtet wird. Kirchhof hat das in seinem Gutachten verzweifelt verklausuliert, und sein Bruder hat das abgesegnet.
Aus diesem Grund hätte der andere Kirchhof nicht als Richter auftreten dürfen.
Allein die Feststellung des Gerichts, die Regierung sein an die Wirklichkeit nicht gebunden, zeigt von einer fortgeschrittenen geistigen Krankheit...oder wie bei Hitler, in einer bedingungslosen Folgsamkeit der Justiz.
Man hat eine bestimmte Klientel befriedigt, nämlich genau die, die Zweitwohnungen besitzen und zu denen die Herren Richter bestimmt auch gehören. Befriedigt wurden die, die eine Lobby haben und zahlen dürfen die anderen, die keine Lobby haben, was sich in der nicht vorhandenen Zweitwohnung zeigt, nämlich die große Mehrheit. Die darf blechen.
Und jetzt nimmt man wie Einfluß auf die Berichterstattung? Ich bitte dich: Die Berichterstatter haben Parteibuch, die Sender werden von den Parteien geführt und außerdem kennt man sich untereinander. Du möchtest doch hier bestimmt kein Referat über die Nichtkorruptheit und Unbestechlichkeit der Beteiligten halten?
Über was hat das Bundesverfassungsgericht denn entschieden? Es ging doch lediglich um die Fragen, ob es rechtens ist, dass all jene, die eine Zweitwohnung haben auch für jede „Wohnung“ eine Rundfunkgebühr zahlen müssen und ob es rechtes ist, dass Autovermieter für die Radios in ihren Fahrzeugen eine Rundfunkgebühr zu zahlen haben.
Im ersten Fall wurde die bestehende Regelung gekippt und im zweiten Fall bleibt sie bestehen. Das war alles was zu entscheiden war!
Ich finde man sollte nicht so viele Erwartungen von nebensächliche Urteile haben, denn dann wird man auch nicht enttäuscht, wenn etwas anderes entschieden wird, als man es sich erhofft hat.
Außerdem ist gegen einen allgemeinen Rundfunkbeitrag nichts einzuwenden, zumal der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch allemal besser ist, als der gesamte private Schrott von diesen „Privatsendern“. Ob wir allerdings solche aufgeblähten „Anstalten“ benötigen und ob wie es hinnehmen sollten, dass zunehmen die „Mitarbeiter“ dieser „Anstalten“ ihre private parteiische Werbung und Meinung abblasen, ist dann wiederum eine ganz andere Frage.
Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.
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