Nicht die GEZ selber, aber die Vollstreckungsbehörden. Wenn du nicht zahlst, wird ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren iniziert. Läuft in weiten Teilen gleich dem zivilen Vollstreckungsverfahren, bedarf aber keines Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides. Verwaltungsakte, auch der Rundfunkgebührenbescheid ist ein Verwaltungsakt, sind nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vollstreckbar. Entweder bekommst du Besuch vom Vollstreckungsbeamten deiner Gemeinde oder im Rahmen der Amtshilfe vom GV.
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«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Wie gesagt, es läuft in weiten Teilen wie die zivilrechtliche Pfändung und es gelten z.T. die gleichen Rechtsvorschriften. Wie du schon richtig angemerkt hast, wenn der GV einen Termin anberaumt und du bist an diesem Termin nicht da, kann er die Tür gewaltsam öffnen lassen. Bei erfolgloser Pfändung haben die Rundfunkanstalten als Gläubiger das selbe Recht wie zivilrechtliche Gläubiger, nämlich unter Androhung von Haftbefehl und Erzwingungshaft die Abgabe der VA zu fordern. Die Erzwingungshaft darf maximal 6 Monate dauern.
Wenn du also liest, jemand geht in den Knast, weil er die GEZ nicht gezahlt hat, ist das so nicht richtig. Er geht in den Knast, weil er sich weigert die VA abzugeben.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
"Früher machte Fernsehen dumm, heute machen Dumme Fernsehen."
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
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