Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag
Da sich mit den Jahrzehnten die ursprünglichen Rahmenbedingungen geändert hatten (siehe dazu auch Artikel
[Links nur für registrierte Nutzer]), gab es verschiedene Vorschläge zur Anpassung der Rundfunkfinanzierung.
Bekannte und von Interessengruppen vorgestellte Modelle waren
[Links nur für registrierte Nutzer] eine
[Links nur für registrierte Nutzer] (jeder Haushalt ist gebührenpflichtig) und eine Pauschale (wie eine
[Links nur für registrierte Nutzer]; jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen ist gebührenpflichtig). Beiden ist der Verzicht auf die Feststellung vorgehaltener Rundfunkgeräte gemeinsam, was die Verwaltung vereinfacht. Jedoch wurden dadurch auch Personen zahlungspflichtig, die bisher auf Fernsehempfang oder Rundfunk insgesamt verzichteten.
Im Mai 2010 veröffentlichte
[Links nur für registrierte Nutzer], der zuvor als
[Links nur für registrierte Nutzer] an mehreren
[Links nur für registrierte Nutzer] mitgewirkt hatte, im Auftrag von
[Links nur für registrierte Nutzer],
[Links nur für registrierte Nutzer] und
[Links nur für registrierte Nutzer] ein Gutachten über die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er befand, dass die bisherige Geräteabgabe infolge der technischen Entwicklung auf dem Weg in die
[Links nur für registrierte Nutzer] sei. Eine Finanzierung aus Steuermitteln wegen der geforderten „Staatsferne“ verwerfend, schlug er als einzigen Ausweg eine Änderung in eine Haushaltsabgabe vor.
[Links nur für registrierte Nutzer] Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, dieses Gebührenmodell ab 2013 einzuführen.
Die Rundfunkgebühr war früher Gegenleistung für eine
[Links nur für registrierte Nutzer] Genehmigung. Da die Abgabe nach dem neuen Modell nicht mehr von der tatsächlichen Nutzung des Rundfunks abhängt, wurde sie bei der Gelegenheit in
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