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Thema: GEZ-Gebühren

  1. #941
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Tja, da nun die Erzwingungshaft vorbei ist, wird es um den Herrn früher pressetechnisch ruhig werden, also werden wir nicht viel davon hören was weiter geschieht.

    Arbeit aufzunehmen wird für ihn wohl schwer werden, denn das eröffnet dem WDR die Möglichkeit der Lohnpfändung, wenn er über den Pfändungsfreibetrag hinaus verdient.
    Steuer- und sozialabgabenpflichtige Arbeit in Buntland aufzunehmen wird immer uninteressanter.

    Mittlerweile lohnt sich in einigen Fällen das Arbeit aufgeben mehr.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  2. #942
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Also: Laßt euch nicht ins Bockshorn jagen!
    Kaktus, wie immer lest ihr nicht, auf was ihr euch bezieht bzw. interpretiert Urteile falsch.

    GEZ-Eintreiber kassieren Pleite vor Gericht: Ihre Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen,
    deine Stadt ist als Entreiber nicht zuständig siehe Gerichtsurteil:
    Nun, was sagt das Urteil aus:

    1. Die Landesrundfunkanstalt erfüllt nach Landesverwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg nicht die Eigenschaft eine Behörde -> Ansicht des Landesgericht Tübingen.

    2. Die Bestimmungen für ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind damit nicht für die Landesrundfunkanstalt in Baden-Württemberg anwendbar.

    3. Das Urteil bezieht sich auf das Landesrecht von Baden-Württemberg, hat somit nur Gültigkeit für Baden-Württemberg.

    Der Schuldner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auf vollstreckungsrechtlichen Gründen beruht und die materiellrechtliche Beitragspflicht - entsprechend ständiger verfassungs- und verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung - davon nicht berührt wird.
    4. Folge: In Baden-Württemberg kann die Landesrundfunkanstalt nicht mehr das einfach Verwaltungsvollstreckungsverfahren anwenden und muss auf das aufwendigere zivilrechtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren anwenden.
    Für andere Bundesländer hat dieses Urteil keine Auswirkung.

    5. Natürlich kann man unter Bezug auf dieses Urteil in anderen Bundesländern Verfahren anstrengen, es besteht jedoch keine Garantie, dass man im Bezug auf deren Landesverwaltungsverfahrensgesetzen zum gleichen Schluss kommt.

    ​Das Gericht weicht in einzelnen Positionen von der vorherrschenden Rechtsprechung ab. Die ist strukturbedingt "konstitutionell uneinheitlich" (BervfG vom 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88), einen eigenständigen Entwicklungsprozess unterworfen
    6. Nur Vollpfosten versuchen mit der DUNS-Nr. eine Unternehmenseigenschaft nachzuweisen.

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    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #943
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Kaktus, wie immer lest ihr nicht, auf was ihr euch bezieht bzw. interpretiert Urteile falsch.



    Nun, was sagt das Urteil aus:

    1. Die Landesrundfunkanstalt erfüllt nach Landesverwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg nicht die Eigenschaft eine Behörde -> Ansicht des Landesgericht Tübingen.

    2. Die Bestimmungen für ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind damit nicht für die Landesrundfunkanstalt in Baden-Württemberg anwendbar.

    3. Das Urteil bezieht sich auf das Landesrecht von Baden-Württemberg, hat somit nur Gültigkeit für Baden-Württemberg.



    4. Folge: In Baden-Württemberg kann die Landesrundfunkanstalt nicht mehr das einfach Verwaltungsvollstreckungsverfahren anwenden und muss auf das aufwendigere zivilrechtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren anwenden.
    Für andere Bundesländer hat dieses Urteil keine Auswirkung.

    5. Natürlich kann man unter Bezug auf dieses Urteil in anderen Bundesländern Verfahren anstrengen, es besteht jedoch keine Garantie, dass man im Bezug auf deren Landesverwaltungsverfahrensgesetzen zum gleichen Schluss kommt.



    6. Nur Vollpfosten versuchen mit der DUNS-Nr. eine Unternehmenseigenschaft nachzuweisen.
    In Bezug auf Ba-WÜ magst du Recht haben, aber: Ist es nicht so, daß Gerichtsvollzieher auf eigene Rechnung und Gefahr arbeiten, weil ihnen die Rechtsgrundlage fehlt? Stichwort Bereinigungsgesetze...
    So gesehen müßte also die GEZ beim Geld eintreiben überall erfolglos bleiben...
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  4. #944
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    In Bezug auf Ba-WÜ magst du Recht haben, aber: Ist es nicht so, daß Gerichtsvollzieher auf eigene Rechnung und Gefahr arbeiten, weil ihnen die Rechtsgrundlage fehlt? Stichwort Bereinigungsgesetze...
    So gesehen müßte also die GEZ beim Geld eintreiben überall erfolglos bleiben...
    Rechtsbereinigungsgesetze setzen älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat, außer Kraft.

    Rechtsgrundlage des Gerichtsvollziehers ist die [Links nur für registrierte Nutzer], die [Links nur für registrierte Nutzer], ZPO etc. pp..
    Ein Gerichtsvollzieher ist zum einen selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter [Links nur für registrierte Nutzer], er erhält somit ein Beamtengehalt und Gebühren nach [Links nur für registrierte Nutzer].

    Im Falle des SWR, Landesrundfunkanstalt von Baden-Württemberg bedeutet das Urteil zusätzliche Kosten. Für den Mahnbescheid fallen Gebühren an und für den Vollstreckungsbescheid auch. Die Gebühren trägt zunächst der Gläubiger.
    Einsprüche kosten, Beauftragung des Gerichtsvollziehers kostet (Die Gebührenfreiheit nach § 2 GvKostG fällt durch das Urteil weg), VA und Haftbefehl kosten.

    Andererseits ermöglicht das Urteil es dem SWR dann auch seine titulierten Forderungen an Inkasso-Unternehmen zu verkaufen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #945
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Rechtsbereinigungsgesetze setzen älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat, außer Kraft.

    Rechtsgrundlage des Gerichtsvollziehers ist die [Links nur für registrierte Nutzer], die [Links nur für registrierte Nutzer], ZPO etc. pp..
    Ein Gerichtsvollzieher ist zum einen selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter [Links nur für registrierte Nutzer], er erhält somit ein Beamtengehalt und Gebühren nach [Links nur für registrierte Nutzer].

    Im Falle des SWR, Landesrundfunkanstalt von Baden-Württemberg bedeutet das Urteil zusätzliche Kosten. Für den Mahnbescheid fallen Gebühren an und für den Vollstreckungsbescheid auch. Die Gebühren trägt zunächst der Gläubiger.
    Einsprüche kosten, Beauftragung des Gerichtsvollziehers kostet (Die Gebührenfreiheit nach § 2 GvKostG fällt durch das Urteil weg), VA und Haftbefehl kosten.

    Andererseits ermöglicht das Urteil es dem SWR dann auch seine titulierten Forderungen an Inkasso-Unternehmen zu verkaufen.
    Verehrter Herr Gehirnnutzer,
    erkläre uns doch bitte mal das hier:

    OECD-STUDIE
    Die höchsten Steuern und Abgaben: Deutschland ist Weltmeister
    In keinem anderen Land müssen Arbeitnehmer so hohe Steuern und Abgaben zahlen wie in der Bundesrepublik. Und anders als oft behauptet werden auch Familien kräftig zur Kasse gebeten.

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  6. #946
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Verehrter Herr Gehirnnutzer,
    erkläre uns doch bitte mal das hier:
    Und was hat das mit dem Thema des Threads zu tun?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #947
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Und was hat das mit dem Thema des Threads zu tun?
    Auch die GEZ-Gebühren zählen zu den vielen (Zwangs)Abgaben...

    OECD-STUDIE
    Die höchsten Steuern und Abgaben: Deutschland ist Weltmeister
    In keinem anderen Land müssen Arbeitnehmer so hohe Steuern und Abgaben zahlen wie in der Bundesrepublik. Und anders als oft behauptet werden auch Familien kräftig zur Kasse gebeten.

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    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  8. #948
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Rechtsbereinigungsgesetze setzen älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat, außer Kraft.

    Rechtsgrundlage des Gerichtsvollziehers ist die [Links nur für registrierte Nutzer], die [Links nur für registrierte Nutzer], ZPO etc. pp..
    Ein Gerichtsvollzieher ist zum einen selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter [Links nur für registrierte Nutzer], er erhält somit ein Beamtengehalt und Gebühren nach [Links nur für registrierte Nutzer].

    Im Falle des SWR, Landesrundfunkanstalt von Baden-Württemberg bedeutet das Urteil zusätzliche Kosten. Für den Mahnbescheid fallen Gebühren an und für den Vollstreckungsbescheid auch. Die Gebühren trägt zunächst der Gläubiger.
    Einsprüche kosten, Beauftragung des Gerichtsvollziehers kostet (Die Gebührenfreiheit nach § 2 GvKostG fällt durch das Urteil weg), VA und Haftbefehl kosten.

    Andererseits ermöglicht das Urteil es dem SWR dann auch seine titulierten Forderungen an Inkasso-Unternehmen zu verkaufen.
    Hey GEZ Heini, wie kommen die drauf mich anzumahnen, wo ich nur eine Postadresse habe ?

  9. #949
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Verehrter Herr Gehirnnutzer,
    erkläre uns doch bitte mal das hier:
    Frankreich hat GEZ abgeschafft.

  10. #950
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Auch die GEZ-Gebühren zählen zu den vielen (Zwangs)Abgaben...
    Kritik an der Steuerpolitik Deutschlands hat aber nicht direkt mit dem konkreten Thema dieses Threads, Berechtigung GEZ und Folgen der Verweigerung der GEZ.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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