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Thema: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

  1. #31
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von latinroad Beitrag anzeigen
    Die Masseneinwanderung von illegalen Armutsflüchtlingen geht unkontrolliert weiter.

    Jetzt hat die Bundespolizei (bereits nach Deutschland illegal eingereist) in Freiburg im Breisgau 37 Flüchtlinge aus Afrika aufgegriffen.

    Viele sind mit dem Zug und Bus direkt aus der Schweiz nach Deutschland eingereist.

    Höhepunkt war eine Afrikanerin, die illegal und ohne Pass mit dem Taxis aus der Schweiz (Basel) nach Freiburg im Breisgau 70 km mit dem Taxi gefahren wurde ohne zu bezahlen.

    Die Lachnummer hier:

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    Höhepunkt war eine Afrikanerin, die illegal und ohne Pass mit dem Taxis aus der Schweiz (Basel) nach Freiburg im Breisgau 70 km mit dem Taxi gefahren wurde ohne zu bezahlen.
    Diese Scheiß-egal-Mentalität und Gleichgültigkeit gegenüber den am laufenden Band stattfindenden Verletzungen unserer Souveränität, - sind schlicht nur der Beweis, der derzeitigen gesteuerten Moslem-Invasion durch NWO und Brüssel!

    Siehe auch Orban (Ungarn) und Zeman (Tschechei)


    ----------------------------------------------------------------------------
    Das eigentliche Paradox: Wie gleichgültig die West-Europäer ihrem Untergang entgegensehen....
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  2. #32
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    (....)

    Diese Scheiß-egal-Mentalität und Gleichgültigkeit gegenüber den am laufenden Band stattfindenden Verletzungen unserer Souveränität, - sind schlicht nur der Beweis, der derzeitigen gesteuerten Moslem-Invasion durch NWO und Brüssel!
    Auch hier nochmals meine Frage:

    Wer ist für diesen Fall mit der Negerin der eigentliche Verantwortliche?

    Wie war es möglich, dass eine Negerin (vermutlich ohne Papiere oder zumindest ohne gültiges Visum) aus der Schweiz die Grenze zu Deutschland unkontrolliert passieren konnte?

    Die Schuld liegt doch eindeutig bei den viel zu laschen Grenzkontrollen. Und die haben ohne jeden Zweifel die deutschen Politiker zu verantworten.

    Dem Taxifahrer kann man keine Schuld geben. Nirgends auf der ganzen Welt lassen sich Taxifahrer von ihren Passagieren die Papiere zeigen. Nicht mal in China.
    Ich bin früher oft mit einem Taxi in der südchinesischen Provinz Kanton herumgereist, ohne dass man jemals nach meinen Papieren fragte. Die chinesischen Taxifahrer wissen aber, dass der Grenzübergang nach Hongkong absolut dicht ist und dort nichtmal 'ne Maus durchkommt, ohne von den Grenzern genauestens kontrolliert zu werden.

  3. #33
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Auch hier nochmals meine Frage:

    Wer ist für diesen Fall mit der Negerin der eigentliche Verantwortliche?

    Wie war es möglich, dass eine Negerin (vermutlich ohne Papiere oder zumindest ohne gültiges Visum) aus der Schweiz die Grenze zu Deutschland unkontrolliert passieren konnte?

    Die Schuld liegt doch eindeutig bei den viel zu laschen Grenzkontrollen. Und die haben ohne jeden Zweifel die deutschen Politiker zu verantworten.

    Dem Taxifahrer kann man keine Schuld geben. Nirgends auf der ganzen Welt lassen sich Taxifahrer von ihren Passagieren die Papiere zeigen. Nicht mal in China.
    Ich bin früher oft mit einem Taxi in der südchinesischen Provinz Kanton herumgereist, ohne dass man jemals nach meinen Papieren fragte. Die chinesischen Taxifahrer wissen aber, dass der Grenzübergang nach Hongkong absolut dicht ist und dort nichtmal 'ne Maus durchkommt, ohne von den Grenzern genauestens kontrolliert zu werden.
    Wer in der heutigen Zeit als Taxifahrer schon äußerlich als Ausländer zu erkennende Personen von der Schweiz in die BRD befördert, muss sich schon gefallen lassen, als Schleuser bezeichnet und auch strafverfolgt zu werden.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  4. #34
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Wer in der heutigen Zeit als Taxifahrer schon äußerlich als Ausländer zu erkennende Personen von der Schweiz in die BRD befördert, muss sich schon gefallen lassen, als Schleuser bezeichnet und auch strafverfolgt zu werden.
    Als Schleuser kann man den vielleicht schon bezeichnen, aber das mit der Strafverfolgung dürfte sehr schwierig werden.

    Ich will diesen Taxifahrer nun wirklich nicht in Schutz nehmen, aber konstruieren wir doch mal einen fiktiven Fall:

    Ein reicher Schweizer oder Deutscher hat eine Negerin geheiratet und die will nun mit dem Taxi von Basel nach Freiburg gefahren werden, um dort einzukaufen - oder was auch immer. In Freiburg sieht man sehr häufig Schweizerinnen oder Französinnen aus dem Elsaß bummeln und einkaufen, auch sehr dunkelhäutige Französinnen.

    Lässig gekleidet, wie man heute oft ist, nimmt der Taxifahrer diese Negerin am Badischen Bahnhof in Basel (der heisst zwar Badischer Bahnhof, liegt aber auf Basler Territorium) auf. Beförderungspflicht und so weiter.

    Inwiefern macht sich der Taxifahrer der Schleuserei schuldig, wenn er im guten Glauben handelte und gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Papiere seiner Passagierinnen zu kontrollieren?

    Ich hätte zwar grundsätzlich auch eine Ausrede erfunden, um diese Negerin nicht fahren zu müssen, aber ich bin ja auch ein übler Rassist und würde niemals einen Neger oder eine Negerin in meinem Taxi befördern, aber noch lange nicht alle Deutschen oder Schweizer denken so wie ich.

    Strafrechtliche Verfolgung? Ginge aus wie das Hornberger Schießen.

  5. #35
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Angenehm, mal den unverrückten Blick deutscher Normalos zu erhalten, die sich [Links nur für registrierte Nutzer] angesehen haben und nicht nur eine Touri-Safari gemacht haben:
    "200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
    Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens



  6. #36
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Wieso werden die nicht umgehend nach Italien zurückgeschafft, wo sie im Asylverfahren sind???

    Dumme Frage ich weiß. Ich nehme an, die Taxikosten werden dem geprellten Fahrer erstattet.
    Dublin wurde doch jetzt extra ganz beendet, damit Mutti kein Talent ausweisen muss.

  7. #37
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Quatsch! Es ist nicht Aufgabe eines Personenbeförderers (egal, ob Taxifahrer, Fernbusunternehmer oder Bahn), die persönlichen Papiere eines Fahrgastes zu kontrollieren. Es kann sich im Zweifelsfall um einen Touristen handeln, der über gültige Papiere samt Visum für Deutschland besitzt.
    Ich definiere da die Gesetzeslage komplett anders - und ja, da muss man dann halt kontrollieren, ob die beförderte Person im Besitz der entsprechenden Papiere ist um von einem Land A in ein Land B zu reisen. Im Luftfehrverkehr seit Jahrzehnten gute Übung.

    Wenn der erste Taxifahrer, der erste Busunternehmer, der erste Vorstand in Haftung genommen wird - dann hat sich diese Thematik sofort erledigt. Dann können sich die Grenzer auf den Kreis der Schleuser konzentrieren, welche dies im Schutz der "illegalen" Personenbeförderung betreiben.

  8. #38
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Als Schleuser kann man den vielleicht schon bezeichnen, aber das mit der Strafverfolgung dürfte sehr schwierig werden.

    Ich will diesen Taxifahrer nun wirklich nicht in Schutz nehmen, aber konstruieren wir doch mal einen fiktiven Fall:

    Ein reicher Schweizer oder Deutscher hat eine Negerin geheiratet und die will nun mit dem Taxi von Basel nach Freiburg gefahren werden, um dort einzukaufen - oder was auch immer. In Freiburg sieht man sehr häufig Schweizerinnen oder Französinnen aus dem Elsaß bummeln und einkaufen, auch sehr dunkelhäutige Französinnen.

    Lässig gekleidet, wie man heute oft ist, nimmt der Taxifahrer diese Negerin am Badischen Bahnhof in Basel (der heisst zwar Badischer Bahnhof, liegt aber auf Basler Territorium) auf. Beförderungspflicht und so weiter.

    Inwiefern macht sich der Taxifahrer der Schleuserei schuldig, wenn er im guten Glauben handelte und gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Papiere seiner Passagierinnen zu kontrollieren?

    Ich hätte zwar grundsätzlich auch eine Ausrede erfunden, um diese Negerin nicht fahren zu müssen, aber ich bin ja auch ein übler Rassist und würde niemals einen Neger oder eine Negerin in meinem Taxi befördern, aber noch lange nicht alle Deutschen oder Schweizer denken so wie ich.

    Strafrechtliche Verfolgung? Ginge aus wie das Hornberger Schießen.
    Warum mache ich mich strafbar, wenn ich einem Freund mein Kfz überlasse und NICHT kontrolliere ob dieser aktuell einen Führerschein hat. Ich weiß ja, dass einer einen Führerschein besitzt - dieser könnte aber aktuell ja auch entzogen sein, was ich nicht weiß. Das kann dazu führen (also Überlassung eines Kfz an einen Dritten ohne gültige Fahrerlaubtnis), dass ich bis zu einem Jahr im Knast sitzen kann.

    Warum sollte für einen Taxifahrer, einen Busunternehmer, aber auch der Bahn es nicht zuzumuten sein die Papiere von Menschen zu kontrollieren, welche von einem Land A nach einem Land B befördert werden wollen. Tut man es nicht - weil in guten Glauben handelnd - dann muss man eben auch die Konsequenzen tragen - gewerbliche Schleuserei.

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Ich hätte alle Neger eingesammelt und über die Schweizer Grenze gefahren und denen dahingesetzt. Den Taxifahrer hätte ich wegen Schlepperei angezeigt und ein Einreiseverbot erteilt. Mindestens 5 Jahre und bei Zuwiderhandlung Knast.

  10. #40
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich definiere da die Gesetzeslage komplett anders - und ja, da muss man dann halt kontrollieren, ob die beförderte Person im Besitz der entsprechenden Papiere ist um von einem Land A in ein Land B zu reisen. Im Luftfehrverkehr seit Jahrzehnten gute Übung.

    Wenn der erste Taxifahrer, der erste Busunternehmer, der erste Vorstand in Haftung genommen wird - dann hat sich diese Thematik sofort erledigt. Dann können sich die Grenzer auf den Kreis der Schleuser konzentrieren, welche dies im Schutz der "illegalen" Personenbeförderung betreiben.
    Wie jeder einzelne von uns die Gesetzeslage interpretiert, ist in diesem Fall irrelevant. Fakt ist, dass es keine Vorschrift gibt, die Taxifahrer verpflichtet, die persönlichen Papiere eines Fahrgastes zu kontrollieren.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Warum mache ich mich strafbar, wenn ich einem Freund mein Kfz überlasse und NICHT kontrolliere ob dieser aktuell einen Führerschein hat. Ich weiß ja, dass einer einen Führerschein besitzt - dieser könnte aber aktuell ja auch entzogen sein, was ich nicht weiß. Das kann dazu führen (also Überlassung eines Kfz an einen Dritten ohne gültige Fahrerlaubtnis), dass ich bis zu einem Jahr im Knast sitzen kann.

    Warum sollte für einen Taxifahrer, einen Busunternehmer, aber auch der Bahn es nicht zuzumuten sein die Papiere von Menschen zu kontrollieren, welche von einem Land A nach einem Land B befördert werden wollen. Tut man es nicht - weil in guten Glauben handelnd - dann muss man eben auch die Konsequenzen tragen - gewerbliche Schleuserei.
    Das Beispiel mit dem Führerschein des Freundes ist doch Unsinn. Dazu gibt es eine klare gesetzliche Vorgabe, die aber nicht für die Passagiere des Beförderungsgewerbe gilt.

    Das Taxifahrer war zwar ausgesprochen dumm und vermutlich gierig darauf, eine schön lange Fahrt (70 km) von Basel nach Freiburg zu bekommen - und ist dann prompt reingelegt worden. Schön doof.

    Aber das eigentliche Problem hat immer noch niemand geschnallt, nämlich die absolut katastrophal schlechte Kontrolle seitens der deutschen Grenzbehörden. Wie kann es an einem - zugegebenermaßen sehr stark frequentierten Grenzübergang - vorkommen, dass eine illegal einreisende Negerin in einem Taxi nicht kontrolliert wird?

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