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Chronos
Als Schleuser kann man den vielleicht schon bezeichnen, aber das mit der Strafverfolgung dürfte sehr schwierig werden.
Ich will diesen Taxifahrer nun wirklich nicht in Schutz nehmen, aber konstruieren wir doch mal einen fiktiven Fall:
Ein reicher Schweizer oder Deutscher hat eine Negerin geheiratet und die will nun mit dem Taxi von Basel nach Freiburg gefahren werden, um dort einzukaufen - oder was auch immer. In Freiburg sieht man sehr häufig Schweizerinnen oder Französinnen aus dem Elsaß bummeln und einkaufen, auch sehr dunkelhäutige Französinnen.
Lässig gekleidet, wie man heute oft ist, nimmt der Taxifahrer diese Negerin am Badischen Bahnhof in Basel (der heisst zwar Badischer Bahnhof, liegt aber auf Basler Territorium) auf. Beförderungspflicht und so weiter.
Inwiefern macht sich der Taxifahrer der Schleuserei schuldig, wenn er im guten Glauben handelte und gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Papiere seiner Passagierinnen zu kontrollieren?
Ich hätte zwar grundsätzlich auch eine Ausrede erfunden, um diese Negerin nicht fahren zu müssen, aber ich bin ja auch ein übler Rassist und würde niemals einen Neger oder eine Negerin in meinem Taxi befördern, aber noch lange nicht alle Deutschen oder Schweizer denken so wie ich.
Strafrechtliche Verfolgung? Ginge aus wie das Hornberger Schießen.