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Thema: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

  1. #41
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wie jeder einzelne von uns die Gesetzeslage interpretiert, ist in diesem Fall irrelevant. Fakt ist, dass es keine Vorschrift gibt, die Taxifahrer verpflichtet, die persönlichen Papiere eines Fahrgastes zu kontrollieren.
    Es scheint hier auch eine Art der Kontrollpflicht, so wie zB in Dänemark, zu geben

    Die Bundespolizei hat Autofahrer vor Schleusern gewarnt, die Taxiunternehmen und Mitfahrzentralen für die illegale Einreise von Ausländern nutzen. Anlass ist ein aktueller Fall, in dem ein französischer Taxifahrer vier Syrer von Belgien nach Dänemark bringen sollte. Das Auto war am vergangenen Freitag von einer Polizeikontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze bei Wachtendonk (Kreis Kleve) abgefangen worden. Die vier Insassen, drei Männer und eine Frau im Alter von 28 bis 44 Jahren, hatten syrische Pässe, aber keine Visa bei sich. Sie sollten 1800 Euro für die Fahrt bezahlen. Den Taxifahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Einschleusung von Ausländern. Die Syrer beantragten in Deutschland Asyl. Bereits zum zweiten Mall innerhalb kurzer Zeit sei im Grenzraum ein Schleusertaxi gestoppt worden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei Kleve.
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    und auch

    Bei Kontrollen werden immer wieder Personen festgesetzt, die mit Bussen, Taxen oder Lkws illegal nach Deutschland unterwegs sind.

    Bei der Strafverfolgung durch die Bundespolizei wird vor allem gegen die Schleuserorganisationen ermittelt. Denn diese organisieren die illegalen, teilweise menschenunwürdigen Transporte und nutzen das Schicksal anderer skrupellos aus, um sich zu bereichern. Dabei geht es um beträchtliche Summen: Schleuser erhalten pro geschleuster Person zwischen 5.000 und 15.000 US-Dollar.

    Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihre Dienstleistung von Schleusern ausgenutzt wird, verständigen Sie bitte unverzüglich die Bundespolizei oder jede andere Polizeidienststelle.

    Gemäß § 63 Aufenthaltsgesetz dürfen Beförderungsunternehmen nur Ausländer ins Bundesgebiet befördern, die im Besitz eines erforderlichen Passes und Aufenthaltstitels sind.

    Im Taxiverkehr
    Befördern Sie Personen nur, wenn Sie sicher sind, nicht in Schleusungsverdacht zu geraten. Seien Sie vorsichtig bei Bestellungen mit außergewöhnlichen Wünschen, zum Beispiel nächtliche Abholung in einer kaum bewohnten, grenznahen Region ohne feste Adresse – Sie könnten für ein Schleusungsdelikt missbraucht werden.

    Seien Sie stets mit offenen Augen und Ohren unterwegs. Die Erfahrung zeigt, dass Schleuser die Unaufmerksamkeit mancher Fahrer für ihre Zwecke ausnutzen. Besonders gefährdet sind Lkw-Fahrer, die grenzüberschreitend tätig sind.
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    Überprüfen Sie Ihren Lkw daher vor jeder Abfahrt sorgfältig auf „unerwünschte Mitfahrer“. Denn es kommt vor, dass die einzuschleusenden Menschen vom Fahrer unbemerkt auf dem Lkw platziert werden, etwa während der Pausenzeiten.

    Oft werden Lkws für den Transport der Menschen von den Schleusern regelrecht ausgesucht.

  2. #42
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Es scheint hier auch eine Art der Kontrollpflicht, so wie zB in Dänemark, zu geben

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    und auch

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Überprüfen Sie Ihren Lkw daher vor jeder Abfahrt sorgfältig auf „unerwünschte Mitfahrer“. Denn es kommt vor, dass die einzuschleusenden Menschen vom Fahrer unbemerkt auf dem Lkw platziert werden, etwa während der Pausenzeiten.

    Oft werden Lkws für den Transport der Menschen von den Schleusern regelrecht ausgesucht.
    Selbst wenn es eine gesetzlich verankerte Pflicht gibt, scheint diese mit der täglichen Praxis zu kollidieren.

    Wie genau es sich mit dieser grotesken Taxifahrt aus der Schweiz nach Freiburg verhielt und ob der Taxifahrer ein Deutscher oder ein Schweizer war, wissen wir nicht im Detail.

    Aber ich wiederhole meine Frage nach dem Hintergrund des Problems: Wie war/ist es möglich, dass an der Grenze zwischen einem Nicht-EU-Land und Deutschland eine illegal eingereiste Negerin nicht durch die Grenzbeamten auf deutscher Seite nicht kontrolliert und aufgegriffen bzw. zurückgewiesen wird?

    Weshalb stellt die Bundespolizei erst in Freiburg fest, dass es sich um eine illegal eingereiste Negerin handelt?

  3. #43
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    [gekürzt]

    Aber ich wiederhole meine Frage nach dem Hintergrund des Problems: Wie war/ist es möglich, dass an der Grenze zwischen einem Nicht-EU-Land und Deutschland eine illegal eingereiste Negerin nicht durch die Grenzbeamten auf deutscher Seite nicht kontrolliert und aufgegriffen bzw. zurückgewiesen wird?

    Weshalb stellt die Bundespolizei erst in Freiburg fest, dass es sich um eine illegal eingereiste Negerin handelt?
    Ganz einfach: Die Schweiz gehört zwar nicht zur EU aber ist Mitglied des Schengen-Abkommen und somit finden keine zwingenden Grenzkontrollen statt

  4. #44
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    Standard AW: Illegale Afrikanerin lies sich 70 KM mit dem Taxi nach Deutschland fahren - ohne zu bezahlen!!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wie jeder einzelne von uns die Gesetzeslage interpretiert, ist in diesem Fall irrelevant. Fakt ist, dass es keine Vorschrift gibt, die Taxifahrer verpflichtet, die persönlichen Papiere eines Fahrgastes zu kontrollieren.
    Ob es so eine Vorschrift gibt oder nicht ist am Ende doch irrelevant - man verhilft, gegen Bezahlung, ob nun wissentlich oder unwissentlich, einer Person zur unberechtigten Einreise in ein fremdes Land und damit ist der Tatbestand der Schleusung erfüllt.

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Aber das eigentliche Problem hat immer noch niemand geschnallt, nämlich die absolut katastrophal schlechte Kontrolle seitens der deutschen Grenzbehörden. Wie kann es an einem - zugegebenermaßen sehr stark frequentierten Grenzübergang - vorkommen, dass eine illegal einreisende Negerin in einem Taxi nicht kontrolliert wird?
    Die Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland wird ja doch nicht erst seit heute oder gestern "lax" kontrolliert.

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