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Thema: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

  1. #1
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Im N-TV wurde die Debatte um den Antrag der AfD original übertragen,
    dass die deutsche Sprache als Amtssprache in das Grundgesetz eingetragen werden sollte.

    Der FDP-Sprecher war ganz erstaunt, dass das in Frankreich schon lange im Grundgesetz stehe.
    Seine Meinung - die hätten auch eine ganz andere Kultur als Deutschland.
    Ach ne ??

    Der Rest der am Rednerpult stehenden Personen gaben nur Hetze gegen die AfD kund.
    Und das von allen anderen Parteien unisono.
    Am Schlimmsten war die Rednerin der Linken !!

    Ein Wunder, dass mir das Frühstück noch dabei schmeckte.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
    § 19 Amtssprache


    (1) Die Amtssprache ist deutsch. Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren; Kosten für Kommunikationshilfen sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen. § 5 der Kommunikationshilfenverordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend.
    (1a) § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung für das Sozialverwaltungsverfahren entsprechend.
    (2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung innerhalb einer von ihr zu setzenden angemessenen Frist verlangen, sofern sie nicht in der Lage ist, die Anträge oder Dokumente zu verstehen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann die Behörde eine Übersetzung beschaffen und hierfür Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen. Falls die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen hat, die nicht Kommunikationshilfe im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind, erhalten sie auf Antrag in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung; mit Dolmetschern oder Übersetzern kann die Behörde eine Vergütung vereinbaren.
    (3) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die Behörde in einer bestimmten Weise tätig werden muss, und gehen diese in einer fremden Sprache ein, beginnt der Lauf der Frist erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Behörde eine Übersetzung vorliegt.
    (4) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder eine Willenserklärung, die in fremder Sprache eingehen, zugunsten eines Beteiligten eine Frist gegenüber der Behörde gewahrt, ein öffentlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht oder eine Sozialleistung begehrt werden, gelten die Anzeige, der Antrag oder die Willenserklärung als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde abgegeben, wenn die Behörde in der Lage ist, die Anzeige, den Antrag oder die Willenserklärung zu verstehen, oder wenn innerhalb der gesetzten Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Anderenfalls ist der Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend. Auf diese Rechtsfolge ist bei der Fristsetzung hinzuweisen.



    1

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Natürlich gibt es in Deutschland keine Notwendigkeit dazu. Hier werden amtliche Broschüren in türkisch und arabisch.verfasst

  4. #4
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Ich habe die Debatte heute auf Phoenix gesehen (habe als Hartzler ja Zeit) und fand die Repliken der blonden CDU-Maus sowie der dicktittigen SEDlerin rhetorisch richtig gelungen. Das muß der Neid lassen.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich habe die Debatte heute auf Phoenix gesehen (habe als Hartzler ja Zeit) und fand die Repliken der blonden CDU-Maus sowie der dicktittigen SEDlerin rhetorisch richtig gelungen. Das muß der Neid lassen.
    Ja, der Punkt ging bei der Debatte klar an die Etablierten.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Im N-TV wurde die Debatte um den Antrag der AfD original übertragen,
    dass die deutsche Sprache als Amtssprache in das Grundgesetz eingetragen werden sollte.

    Der FDP-Sprecher war ganz erstaunt, dass das in Frankreich schon lange im Grundgesetz stehe.
    Seine Meinung - die hätten auch eine ganz andere Kultur als Deutschland.
    Ach ne ??

    Der Rest der am Rednerpult stehenden Personen gaben nur Hetze gegen die AfD kund.
    Und das von allen anderen Parteien unisono.
    Am Schlimmsten war die Rednerin der Linken !!

    Ein Wunder, dass mir das Frühstück noch dabei schmeckte.
    Was hat denn die Linke von sich gegeben? Dass deutsch als Amtssprache nicht mehr zeitgemäß wäre?

  7. #7
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Was hat denn die Linke von sich gegeben? Dass deutsch als Amtssprache nicht mehr zeitgemäß wäre?
    Ich bekomme es nicht mehr zusammen, aber sie, die CDU-Maus und selbst der Grüne haben den Antrag rhetorisch geschickt abgeledert. Einzig der SPD-Blödel mit seinem Plattscheiß war eine Pfeife.

    Also: Das war zweifellos ein Punkt für den Block.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Die scheinheilige und verlogene CDU mal wieder.
    Artikel ist von 2008.

    CDU fordert: Deutsche Sprache im Grundgesetz verankern

    Wenn es nach dem Willen der CDU geht, soll die deutsche Sprache Verfassungsrang bekommen. Gegen den Willen der Parteispitze hat sich eine breite Mehrheit der Delegierten dafür ausgesprochen, Deutsch als Sprache der Bundesrepublik im Grundgesetz zu verankern.
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  9. #9
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Zitat Zitat von Heizer666 Beitrag anzeigen
    Die scheinheilige und verlogene CDU mal wieder.
    Artikel ist von 2008.



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    Dem Willen der Parteitagsdelegierten eine Gesetzesänderungen in den Bundestag einzubringen sind die Bundestagsabgeordneten der CDU natürlich nicht nachgekommen. Ziemlich genau den gleichen Wortlaut haben die Delegierten des Bundesparteitages der CDU am 07.12.2016 in Essen in den Beschluss C 13 geschrieben: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ Der Parteitag fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich hierfür erneut einzusetzen.“ Wieder haben die Bundestagsabgeortneten der CDU den Parteitagsbeschluss ignoriert. Soviel zum demokratischen Verständnis der CDU-Abgeordneten und dem Wert von Parteitagsbeschlüssen.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Galopp
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    Standard AW: Deutsche Sprache - Amtssprache ??

    Soll die Sprache das Volk überleben?

    "Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden." - Horst Seehofer

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