Ansonsten: klar kann das passieren, das streite ich auch nicht ab.
Es gab nämllch einen Fall, wo ich eher deiner Argumentationslinie folgen würde: der Fall des Kannibalen von Rotenburg, der wegen Mordes verurteilt wurde. Für mich war das Tötung auf Verlangen, da der andere gefressen werden wollte und A.Meiwes ihm den Wunsch erfüllt hat. Es wurde da desweiteren kein Dritter in seinen Rechten verletzt, da derjenige nicht in aller Öffentlichkeit "vernascht" wurde.
Da kam das letztinstanzliche Gericht auch mit relativ rechtsbeugerischen Mitteln um die Ecke (Ausnutzung einer psychischen Notlage oder so ähnlich) und plädierte auf Mord. Da habe ich mir auch gedacht: was für ein ideologisches und weltfremdes Urteil.
Trotz allem funktioniert (trotz einiger Schwächen) das Justizsystem im Großen und Ganzen relativ gesittet und ohne große Patzer.