Mein Kommentar dazu: Es wäre schon vor zehn Jahren überhaupt kein Problem gewesen, rein formaljuristisch auf Ebene des BGH zu urteilen, dass die Ehe an sich sittenwidrig ist, weil seit langem die Tendenz besteht, Verträge über zehn Jahre unter Privatleuten oder Geschäfts- und Privatleuten zu verbieten. Das wird dann schnell als Knebelvertrag ausgelegt oder zur drohenden Unmündigkeit umgelogen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Ehe für alle bald nur noch als Folklore gewertet werden wird, während die Pflichten des Mannes im Falle der Scheidung natürlich beibehalten werden.