Zitat von
Hulasebdender
Ich habe klar und korrekt geantwortet, Du dagegen unzutreffend. Was davon Du nun "BlaBla" nennen willst, musst Du selbst entscheiden.
Du lässt hier ganz entscheidende Informationen weg - wenn das die Presse macht, nennst Du es Lüge.
Sehen wir noch mal im Pressekodex nach:
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Der Pressekodex bezieht sich also auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit, die der Erwähnung entgegenstehen würde. Eine solche Zugehörigkeit ist in dem Fall nicht gegeben. Das hatte ich übrigens auch in dem Beitrag geschrieben, den Du zitierst:
Der Pressekodex rät in dem Fall eben nicht, wie Du behauptest, davon ab, zu erwähnen, dass es sich um einen deutschen Staatsbürger handelt.